Veranstaltung: | RCDS |
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Antragsteller*in: | RCDS-Bundesvorstand & BFA Internationales (dort beschlossen am: 26.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.04.2025, 11:03 |
A8: Einführung bundesweiter einheitlicher Regeln zur Nutzung generativer KI
Antragstext
Die Gruppenvorsitzendenkonferenz möge beschließen:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert:
Die Kultusministerkonferenz (KMK), das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) sowie die zuständigen Ministerien der Länder auf, in
Zusammenarbeit einheitliche Regelungen zur Nutzung generativer Künstlicher
Intelligenz (KI) in Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und Seminaren an Hochschulen
zu entwickeln. Dabei soll von generellen Nutzungsverboten abgesehen
Begründung
In Deutschland existieren 428 Hochschulen, die jeweils eigene Regelungen zur
Nutzung generativer KI in akademischen Arbeiten festgelegt haben. Diese
Regelungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Während einige Hochschulen,
wie die Universität des Saarlandes, sehr restriktive Vorschriften erlassen und
ein generelles Verbot der Nutzung von KI aussprechen – mit Konsequenzen bis hin
zum Verlust des Prüfungsanspruchs[1], verfolgen andere Hochschulen, wie die
Universität Regensburg, einen liberaleren Ansatz. Diese erlaubt es Studenten
grundsätzlich, KI zu nutzen. Wenn es sich lediglich um eine Rechtschreib- oder
Grammatikprüfung handelt, ist keine Kennzeichnung erforderlich. Bei der
Generierung von Texten und oder Bildern muss die Nutzung jedoch stets
offengelegt werden.[2] Eine Regelung wie die an der Universität Regensburg
stellt einen sinnvollen Mittelweg zwischen Technologieoffenheit und
verantwortungsvollem Umgang mit generativer KI dar. Sie ermöglicht es Studenten,
die Vorteile von KI zu nutzen, während gleichzeitig Transparenz und akademische
Integrität gewahrt bleiben.
KI ist eine der bedeutendsten Zukunftstechnologien des 21. Jahrhunderts, die
sich bereits jetzt vielfältig bewährt hat, von der Textgenerierung über
Programmierung bis hin zur Bildgenerierung.
Es handelt sich um eine Technologie, die unser Leben vereinfachen und verbessern
kann. Statt diese zu verbieten, sollten Hochschulen den kompetenten Umgang mit
ihr lehren und Studenten entsprechend schulen. Eine höhere Offenheit gegenüber
neuen Technologien ist in Deutschland dringend erforderlich. Anstatt Studenten
grundsätzlich den Missbrauch neuer Technologien zu unterstellen, sollten sie in
deren verantwortungsbewusster Nutzung unterstützt und gefördert werden.
Die meisten Landesverfassungen gewähren den Hochschulen im Rahmen der Gesetze
das Recht zur Selbstverwaltung („Hochschulautonomie“). Diese Autonomie soll auch
weiterhin bestehen und nicht eingeschränkt werden. Dennoch ist es notwendig,
bundesweit einheitliche Regeln zu schaffen, um allen Studenten den
verantwortungsvollen Umgang mit KI zu ermöglichen und Chancengleichheit zu
gewährleisten. Der Zugang zu und die Nutzung von KI-Technologien sollten nicht
vom Studienort abhängen.
Wir fordern bundesweit einheitliche Regelungen zur Nutzung generativer KI an
Hochschulen. Die Einführung klarer, aber praxisnaher Richtlinien stärkt die
Chancengleichheit, fördert digitale Kompetenzen und verhindert einen
Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben. Hochschulen müssen sich der Realität
anpassen und alle Studenten auf die technologische Zukunft vorbereiten, statt
Innovation durch Verbote auszubremsen.
[1] Saarlandes, U. D. (n.d.). Verbot Generativer KI bei Abschlussarbeiten und
Seminaren. Universität Des Saarlandes. https://www.uni-
saarland.de/aktuell/verbot-generativer-ki-bei-abschlussarbeiten-und-seminaren-
32253.html?utm .
[2] Fakultät für Physik. (2024). Regeln zum Einsatz von künstlicher Intelligenz
in Abschlussarbeiten an der Fakultät für Physik. https://www.uni-
regensburg.de/assets/physik/fakultaet/Studium/RegelnKIAbschlussarbeiten.pdf .