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            <title>RCDS: Anträge</title>
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                <title>RCDS: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>A5: Antrag: Keine öffentlichen Mittel für Terrorverherrlichung an Hochschulen!</title>
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                        <author>LV Niedersachsen</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) spricht sich dafür aus, dass an deutschen Hochschulenkeine öffentlichen Mittel (Finanzierung, Räume, Sachleistungen) an Gruppen, Initiativen oder<br>
Veranstaltungen vergeben werden, die terroristische Organisationen wie die Hamas direkt oder indirekt verherrlichen oder legitimieren. Dies gilt auch für sogenannte „Pro-Palästina“-Demonstrationen und Hochschulveranstaltungen, sofern dort Hamas-Symbolik, Parolen oder Narrative verbreitet werden. Bei begründetem Verdacht ist die Mittelvergabe sofort auszusetzen, bis eine unabhängige Prüfung erfolgt ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Hamas ist von der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland als Terrororganisation</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>eingestuft und in Deutschland verboten. Ihre Ideologie steht in klarem Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dennoch kam es in den vergangenen Monaten vermehrt zu</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Demonstrationen und Aktionen, auch im Umfeld deutscher Hochschulen, bei denen Hamas-Symbole gezeigt, Terrorakte relativiert oder Gewalt gegen Israel legitimiert wurden.<br>
Dies ist nicht nur ein sicherheitspolitisches Problem, sondern beschädigt auch das Ansehen der Hochschulen als Orte von Wissenschaft, Freiheit und Demokratie. Öffentliche Mittel dürfen niemals dazu beitragen, extremistische Ideologien – sei es direkt durch offenes Zeigen von Fahnen und Parolen oder indirekt durch verharmlosende Narrative – zu fördern. Eine gesetzliche Klarstellung sorgt dafür, dass Hochschulen in solchen Fällen handlungsfähig sind und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass Missbrauch von Steuergeldern konsequent verhindert wird. Dies schützt nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern auch die große Mehrheit der Studenten, die ein friedliches,freiheitliches und weltoffenes Studium anstrebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern: „Vereinsverbote ‘HAMAS’ und<br>
‘Samidoun’“ vom 2. November 2023</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/vereinsverbot-hamas-">https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/vereinsverbot-hamas-</a><br>
samidoun.html</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Bundesamt für Verfassungsschutz: „Palästinasolidarität im Linksextremismus“ (2024),<br><a href="https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremismus/palaestina">https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremismus/palaestina</a><br>
-solidaritaet-im-dogmatischen-linksextremismus.html<br>
• ZDF heute: „Hamas-Netzwerke in Deutschland“ (2024),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://www.zdfheute.de/politik/ausland/palaestina-demonstrationen-hamas-netzwerk-">https://www.zdfheute.de/politik/ausland/palaestina-demonstrationen-hamas-netzwerk-</a><br>
deutschland-100.html</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 26 Oct 2025 12:59:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Der RCDS auf dem Weg ins 21. Jahrhundert !</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/der-rcds-auf-dem-weg-ins-21-jahrhundert-62357</link>
                        <author>Melina Marx (RCDS Koblenz, RCDS RLP)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/der-rcds-auf-dem-weg-ins-21-jahrhundert-62357</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDV möge beschließen, dass ab der nächsten GVK eine digitale Tagungsinfrastruktur als Grundlage für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstanden wird und zur Verfügung gestellt werden soll. Darüberhinaus soll ein digitales Präsentations- und Versammlungssystem zur Verwaltung, Archivierung, Antragscontrolling und Projizierung von Tagesordnungen, Anträgen, Änderungsanträgen und Rednerlisten verwendet werden. Die Archivierung und das Antragscontrolling sollen über die Versammlungtage hinaus dauerhaft einsehbar sein. Die Entscheidung über die Art der Umsetzung oder die Art des Systems obliegt dem Bundesvorstand.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die digitale Infrastruktur (z.b. WLAN-Netzwerk) ermöglicht den einfachen Zugang zum Internet und dadurch die Verwendung digitaler Dienste, was 2025 mehr als nur zeitgemäß ist. Weitere Begündungen erfolgen mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Eile wird begründet, da der Antrag aufgrund der Zusicherung letztes Jahr obsolet und somit nicht mehr gestellt wurde. Die Problematik hat sich auch dieses mal wieder aufgetan. Des weiteren wurde in der gestrigen Aussprache dies mehrfach gennannt. Auch zur diesjährigen BDV, wurde trotz Zusicherung einer vollumfänglichen digitale Tagungsinfrastrucktur nicht bereitgestellt. Es besteht die Gefahr, dass wenn der Antrag erst zur GVK gestellt wird, dieses nicht bereits dort verwendet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Beispiel wird die Junge Union oder CDU genannt. Denn wir sind der RCDS, eine Sonderorganisation der CDU, nicht der Grünen (Antragsgrün). ;D</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 26 Oct 2025 12:04:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H2: Fachkräfteausbildung sichern – Lehre in den Ingenieurs- und Informatikstudiengängen aktualisieren</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/fachkrafteausbildung-sichern-lehre-in-den-ingenieurs-und-informatik-41695</link>
                        <author>Politischer Beirat (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/fachkrafteausbildung-sichern-lehre-in-den-ingenieurs-und-informatik-41695</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten fordert die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, eine bundesweite Pilotlinie zur agilen Curriculumentwicklung in den MINT-Studiengängen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) auszuarbeiten und einzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konkret umfasst dies:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Einführung kurzfristiger und hochfrequenter iterativer Entwicklungszyklen (Plan, Do, Review, Retrospektive), die es ermöglichen, Module und Studiengänge in deutlich kürzeren Abständen als bisher zu überprüfen und anzupassen, unter kontinuierlicher Einbeziehung aller relevanten Akteure, insbesondere auch der Industrie sowie der Studenten und Hochschullehrern. Statt eines großen Reformschrittes alle paar Jahre sollen ausgewählte Teile des Curriculums kontinuierlich anhand der aktuellen Entwicklung weiterentwickelt werden. Ziel soll es sein einen Ausgleich zwischen Beschäftigungsfähigkeit und Bildung herzustellen, indem sowohl klassisch verwaltete als auch agile Module gelehrt werden. Lehrinhalte werden in kleinen Schritten aktualisiert, Pilotmodule erprobt und nach Feedback rasch angepasst.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Verbindliche Integration von Zukunftstechnologien in Pflicht- und Wahlpflichtmodule, um Studiengänge kontinuierlich an technologische Entwicklungen und gesellschaftliche Bedarfe anzupassen. Damit soll eine strukturelle Offenheit der Curricula für kontinuierlich neue technologische Entwicklungen erzielt werden. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Data Science, Cloud-Computing, Cybersecurity und Robotik.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>i) Notwendigkeit iterativer Anpassungszyklen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Überarbeitung von Studiengängen und Modulen läuft derzeit meist nach klassischen, langfristigen Zyklen ab. Studiengänge werden zu Beginn intern und gegebenenfalls extern konzipiert und alle fünf bis sieben Jahre formell reakkreditiert, heute in vielen Bundesländern im Rahmen der Systemakkreditierung. Dabei durchläuft das Curriculum einen festgelegten Prozess: Ein Arbeitskreis oder Studiengangsleitung erarbeitet ein Reformkonzept. Dieses durchläuft Gremien der Hochschule wie Studienkommission, Fakultätsrat, Senat sowie gegebenenfalls Qualitätssicherungsinstanzen. Studentenvertretung und Hochschullehrer sind in den Gremien gesetzlich vertreten, externe Branchenpartner oder Alumni werden meist punktuell als Gutachter oder Beiräte hinzugezogen. Entscheidend sind formale Anforderungen wie ECTS-Umfang, Regelstudienzeit und Qualifikationsziele nach den Vorgaben von KMK und Akkreditierungsrat<sup>1</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Resultat ist ein eher statisches Studienangebot, das während der Akkreditierungsphase kaum verändert wird und damit der Dynamik technologischer Entwicklungen kaum gerecht wird. Morisse (2025) weist darauf hin, dass das deutsche Akkreditierungssystem in Zeiten generativer KI an seine Grenzen stößt und agilere Formen der Qualitätssicherung erforderlich sind<sup>2</sup>. Forschung zeigt, dass agile Methoden mit kurzen Zyklen und regelmäßigen Retrospektiven eine deutlich schnellere Evaluierung und Anpassung von Studieninhalten ermöglichen<sup>3</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit diese Zyklen Wirkung entfalten, müssen alle entscheidenden Player frühzeitig eingebunden werden. Neben Hochschullehrern und Studenten gilt dies besonders für die Industrie, die am unmittelbarsten die Veränderungen im Kompetenzbedarf spürt. Studien aus der ingenieurwissenschaftlichen Lehre zeigen, dass agile Formate nicht nur den Lernprozess verbessern, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Praxis erleichtern können<sup>4</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die aktive Mitwirkung der Industrie können Trends wie neue Programmiersprachen, KI-Anwendungen oder Sicherheitsstandards zeitnah in den Curricula verankert werden. Gleichzeitig gewährleistet die Einbeziehung von Studenten, dass Innovationen nicht an deren Lernrealität vorbeigehen. Kurzfristige, hochfrequente Entwicklungszyklen mit breiter Stakeholder-Beteiligung sichern so Aktualität, Praxisnähe und Akzeptanz der Studiengänge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es stellt sich allerdings gleichzeitig die Frage, wie sinnvoll es in einer in Transformation befindlichen Gesellschaft ist, langfristige Konzepte, wie Curricula, am aktuellen Planungsbedarf auszurichten, wenn gleichzeitig Prognosen existieren, die diesen Planungsbedarf radikal in Frage stellen<sup>5</sup>. Bildung bleibt zentral, weil sie Orientierung, Kritikfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sichert. Gleichzeitig braucht es praxisnahe Kompetenzen, die unmittelbare Beschäftigungsfähigkeit gewährleisten. Curricula müssen daher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit als gleichwertige Zielperspektiven verbinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ii) Integration zukunftsrelevanter Inhalte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die digitale Transformation erfordert, dass Hochschulen ihre Studiengänge dynamisch aufkommenden Zukunftstechnologien anpassen. Hierzu zählen einerseits bereits etablierte Schlüsselbereiche wie Künstliche Intelligenz, Data Science, Cloud-Computing, Cybersecurity und Robotik. Andererseits müssen Curricula flexibel genug sein, auch neue Technologien wie Generative KI, Quantum Computing oder nachhaltige Digitalisierung zeitnah einzubinden. Erfolgreiche Modelle zeigen, dass eine modulare Integration neuer Technologien, etwa von Big-Data- und Cloud-Inhalten in mehrere Kernveranstaltungen, besonders wirksam ist<sup>6</sup>. Ebenso wurde in ingenieurwissenschaftlichen Programmen die Aufnahme von Data-Science- und KI-Kompetenzen als notwendig identifiziert, um die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern<sup>7</sup>. Cybersecurity wiederum ist durch neue Akkreditierungsrichtlinien bereits verpflichtend geworden und zeigt exemplarisch, wie regulatorischer Druck Innovation in die Curricula bringt<sup>8</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wird deutlich: Wichtig ist nicht allein, die derzeit bekannten Zukunftsfelder stärker einzubinden, sondern eine strukturelle Offenheit der Curricula für kontinuierlich neue technologische Entwicklungen zu schaffen. Nur so können Informatik- und Ingenieurstudiengänge gewährleisten, dass ihre Absolventen auch langfristig mit den Kompetenzen ausgestattet sind, die in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt benötigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>iii) Besondere Dringlichkeit für deutsche Informatik- und Ingenieurstudiengänge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Halbwertszeit von technischem Wissen in den Ingenieur- und IT-Disziplinen beträgt oft wenige Jahre, mithin ist ein Großteil des während des Studiums Erlernten bis zum Berufseinstieg bereits veraltet<sup>9</sup>. Studiengänge, die nicht regelmäßig modernisiert werden, riskieren, Absolventen mit überholten Kompetenzen in den Arbeitsmarkt zu entlassen. Gerade Fachhochschulen und praxisorientierte Programme sind hier gefordert, um den Fachkräftemangel zu adressieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Deutschland ergibt sich daraus eine besondere Dringlichkeit. Das Land ist in hohem Maße von Ingenieurwesen, Automatisierung und industrieller Wertschöpfung abhängig, und Zukunftstechnologien wie KI, Robotik und Cloud-Infrastrukturen sind Schlüssel für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Der demographische Wandel verschärft den Fachkräftemangel in Deutschland: Schon heute fehlen zehntausende IT- und Ingenieursfachkräfte, und die Tendenz ist steigend<sup>10</sup>. Wenn Hochschulen nicht schnell genug auf neue Kompetenzanforderungen reagieren, vergrößern sich diese Lücken weiter. Das duale Hochschulsystem mit Universitäten und Fachhochschulen ist ein Vorteil, verlangt aber auch, dass gerade praxisnahe Studiengänge kontinuierlich auf industrielle Bedarfe reagieren. Andernfalls droht eine Entkopplung zwischen Ausbildungsinhalten und Arbeitsmarktanforderungen<sup>11</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutsche Hochschulen sind durch stark regulierte Akkreditierungs- und Prüfungsordnungen oft weniger agil als internationale Wettbewerber. Ohne gezielte Pilotklauseln und agile Entwicklungsprozesse besteht die Gefahr, im Vergleich zu Hochschulen etwa in den USA oder dem europäischen Ausland ins Hintertreffen zu geraten<sup>12</sup>. Deutschland ist vielfach noch ein analoges Land in einer digitalen Welt, was Innovationsfähigkeit und Talentpipeline weiter einschränkt<sup>13</sup>. Ohne gezielte Ausbildung und experimentelle Freiräume besteht die Gefahr, dauerhaft ins Hintertreffen zu geraten, mit Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräfteversorgung und technologische Souveränität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup> Stiftung Akkreditierungsrat, <a href="https://akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/systemakkreditierung/systemakkreditierung">https://akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/systemakkreditierung/systemakkreditierung</a>, zuletzt abgerufen am 26.09.2025.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>2</sup> Morisse, K., Akkreditierung in Zeiten generativer KI: Herausforderungen und Chancen in einer dynamischen Welt, Hochschulforum Digitalisierung (HFD), 2025.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>3</sup> Bohler, J./Larson, B./Davis, C./Krishnamoorthy, A./Locke, J., Using Agile Methods for Course and Curriculum Development in Higher Education, in: ISCAP Conference Proceedings, 2024, S. 7 f.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>4</sup> Owen, J./Wasiuk, C., An Agile Approach to Co-Creation of the Curriculum, in: International Journal for Students as Partners 5 (2021) 2, S. 6 f.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>5</sup> Michel, A./Baumgartner, P./Brei, C./Bullinger-Hoffmann, A. C./Gerdes, A./Hesse, F. W./Kuhn, S./Lohse, A./Pohlenz, P./Quade, S./Seidl, T./Spinath, B., Framework zur Entwicklung von Curricula im Zeitalter der digitalen Transformation. 9,5 Thesen zum Curriculum 4.0, Diskussionspapier Nr. 01, Mai 2018, Hochschulforum Digitalisierung, Berlin, S. 5.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>6</sup> Deb, D./Fuad, M., Integrating Big Data and Cloud Computing Topics into the Computing Curricula: A Modular Approach, in: Journal of Parallel and Distributed Computing 152 (2021), S. 313.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>7</sup> Sarp, S./Kuzlu, M./Popescu, O./Jovanovic, V.M./Acar, Z., Development of a Data Science Curriculum for an Engineering Technology Program, in: ASEE Annual Conference &amp; Exposition, Paper ID#40007, 2023, S. 3 f.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>8</sup> Wu, Z./Lee, C./Ventura-Medina, E., Integrating Cybersecurity into the Chemical Engineering Curriculum, in: The Chemical Engineer (Education Feature), 2024.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>9</sup> Paynter, N./Mishra, M./Kreit, B./Mahto, M./Cantrell, S./Mahoutchian, T./Shact, L./Vert, G./Kilgour, C./Bodan, M./Skirvin, C., Navigating the tech talent shortage, Deloitte Center for Integrated Research, New York, 2024.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>10</sup> VDI / Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Ingenieurmonitor 2024/I – Massiver Fachkräftemangel in den Ingenieur- und Informatikberufen, Düsseldorf/Köln 2024.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>11</sup> Boué, T., Germany’s Digital Future: Will It Lead or Lag?, in: BSA TechPost, 19. Februar 2025.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>12</sup> Anger, C./Betz, J./Plünnecke, A., Die Aufgaben der Hochschulen im Transformationsprozess, Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V., Köln, 2023, S. 34 f.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>13</sup> Elliott, L., The German problem? It’s an analogue country in a digital world, in: The Guardian, 1. September 2024.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 26 Oct 2025 10:22:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6: Nachwahl von Ämtern im Falle von Rücktritten</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/nachwahl-von-amtern-im-falle-von-rucktritten-23237</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Füge als neue § 17 Abs. 8, 9 der Satzung ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Bundesvorstandes können ihren Rücktritt schriftlich gegenüber dem Bundesausschuss erklären. <sup><sub>2</sub></sup>Der Rücktritt darf nicht zur Unzeit erfolgen. <sup>3</sup>Im Falle eines Rücktritts kann der Bundesausschuss mit Dreiviertelmehrheit einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit des Bundesvorstandes nachwählen oder kann binnen sechs Wochen eine außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung zur Nachwahl des Bundesvorstandsmitgliedes einberufen. <sup><sub>4</sub></sup>Dies gilt nicht für das Amt des Bundesvorsitzenden. <sup>5</sup>Erfolgt der Rücktritt nach der Ladung zur Gruppenvorsitzendenkonferenz, kann der Bundesausschuss mit Mehrheitsbeschluss die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt der Nachwahl ergänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Absatz 8 ist entsprechend anzuwenden auf Rücktritte von sonstigen Ämtern im RCDS-Bundesverband, die die Bundesdelegiertenversammlung wählt. Soweit für Ämter durch die Satzung oder die Geschäftsordnung das Nachrücken von Stellvertretern bestimmt ist, kommt eine Nachwahl nur in Betracht, sofern die Stellvertreter bereits nachgerückt sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Oct 2025 12:39:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Beschlussfähigkeitsquorum </title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/beschlussfahigkeitsquorum-65455</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/beschlussfahigkeitsquorum-65455</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ändere § 11 Abs. 3 der Satzung zu: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1Die Bundesdelegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gruppen vertreten ist, die auf der letzten ordentlichen Bundesdelegiertenversammlung anwesend waren oder seitdem mit Stimmrecht in den Bundesverband aufgenommen wurden, mindestens muss aber ein Viertel aller Gruppen vertreten sein. 2Im Fall der Beschlussunfähigkeit muss die Bundesdelegiertenversammlung innerhalb von sechs Wochen mit derselben Tagesordnung, soweit sie noch nicht behandelt ist, abgehalten werden.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Oct 2025 12:13:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Ordnungsverfahren</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/ordnungsverfahren-8473</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/ordnungsverfahren-8473</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse den § 9 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) 1Der Einspruch muss innerhalb von vier Wochen ab Kenntniserlangung durch den Bundesvorstand schriftlich erfolgen. 2Der Einspruch muss eine Begründung enthalten und darauf aufmerksam machen, dass die Gruppe bei Beharren auf ihrem verbandsschädigenden Verhalten ausgeschlossen werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse § 25 der Satzung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 25 Ordnungsmaßnahmen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Für Ordnungsmaßnahmen gegen Gruppenmitglieder sind grundsätzlich zunächst die Gruppen zuständig. 2Durch den jeweiligen Gruppenvorstand beziehungsweise die Mitgliederversammlung können Ordnungsmaßnahmen gegenüber Gruppenmitgliedern getroffen werden, wenn diese sich verbandsschädigend verhalten oder gegen die Grundsätze oder die Ordnung des Verbandes verstoßen. 3Daneben können der Bundesvorstand oder der betroffene Landesvorstand Ordnungsmaßnahmen gegen Gruppenmitglieder verhängen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Der Bundesvorstand kann Ordnungsmaßnahmen gegen Gruppenmitglieder verhängen, sofern</p><ol><li><p>das verbandsschädigende Verhalten im Kontext von Veranstaltungen aufgetreten ist, die vom Bundesvorstand (ko-)finanziert werden,</p></li><li><p>der Bundesverband selbst oder das Ansehen des Bundesverbandes vom verbandsschädigenden Verhalten des Gruppenmitgliedes betroffen ist,</p></li><li><p>der Sachverhalt gruppen- oder landesverbandsübergreifender Natur ist oder</p></li><li><p>die Gruppe oder der betroffene Landesverband untätig bleiben.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>1Sofern der Bundesvorstand beabsichtigt, Ordnungsmaßnahmen gegen ein Gruppenmitglied zu verhängen, so hat er dieses zunächst im Beisein der Bundes-Ombudsstelle anzuhören. 2Weiterhin sollen jeweils ein Vertreter der betroffenen Gruppe und des betroffenen Landesverbandes hinzugezogen werden, sofern dies der Sachverhalt erfordert. 3Im Weiteren können folgende Ordnungsmaßnahmen durch den Bundesvorstand verhängt werden:</p><ol><li><p>Ausschluss von durch den Bundesverband (ko-)finanzierten Veranstaltungen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit</p></li><li><p>Verlust des Wahlrechts auf Bundesversammlungen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit</p></li><li><p>Verlust der Mitgliedschaft in Bundesfachgremien</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Darüber hinaus kann der Bundesvorstand den Ausschluss eines Gruppenmitgliedes aus dem RCDS-Bundesverbandes und damit aus der Gruppe beim Bundesschiedsgericht beantragen. Der Bundesvorstand ist dazu nur befugt, wenn die Gruppe bereits ein Ordnungsverfahren durchgeführt hat oder untätig bleibt. Der Ausschluss wird erst nach Beschluss des Bundesschiedsgerichts wirksam. Absatz 3 Satz 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die beschlossenen Ordnungsmaßnahmen sind schriftlich zu begründen. 2Sie werden der auf die Ordnungsmaßnahme folgenden BDV oder GVK zur Kenntnis gebracht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Über den Widerspruch gegen Maßnahmen nach Abs. 3 entscheidet das zuständige Schiedsgericht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Verbandsschädigend verhält sich insbesondere, wer:</p><ol><li><p>zugleich einer anderen hochschulpolitischen Gruppe angehört, die politischer Gegner des RCDS ist, mit dem RCDS an der Hochschule konkurriert oder nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht,</p></li><li><p>in vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen Mitglied ist, offen mit als verfassungswidrig verbotenen Organisationen sympathisiert oder deren Kennzeichen verwendet,</p></li><li><p>in Versammlungen politischer Gegner oder deren Publikationsorganen in der Öffentlichkeit im Namen des RCDS gegen die erklärte Politik des RCDS Stellung nimmt,</p></li><li><p>verbandsinterne Vorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner verrät,</p></li><li><p>als Kandidat des RCDS in ein Vertretungsorgan gewählt ist und der Fraktion des RCDS nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet,</p></li><li><p>Vermögen veruntreut, das dem Verband gehört oder zur Verfügung steht.</p></li></ol></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Oct 2025 12:00:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3: Stimmenthaltungen bei Wahlen</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/mehrheitserfordernis-im-dritten-wahlgang-48885</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/mehrheitserfordernis-im-dritten-wahlgang-48885</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Aufgaben und Befugnisse der Bundesdelegiertenversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) 1Die einzelnen Mitglieder des Bundesvorstandes werden in getrennten Wahlgängen in geheimer Abstimmung gewählt. 2Sie sind jeweils gewählt, wenn sie die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen der während der Bundesdelegiertenversammlung insgesamt anwesenden, stimmberechtigten Delegierten auf sich vereinen können. 3Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so folgt ein zweiter Wahlgang unter den gleichen Voraussetzungen. 4Führt dieser ebenfalls zu keiner Mehrheit im Sinne des Satz 2, so genügt im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 5Stimmenthaltungen zählen als gültige Stimmen.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Oct 2025 15:01:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I3: Antragscontrolling </title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/antragscontrolling-58954</link>
                        <author>RCDS Göttingen (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/antragscontrolling-58954</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Es wird ein verbindliches Antragscontrolling eingeführt. Ziel ist es, die Wirksamkeit von Anträgen durch regelmäßige Rückmeldungen zu stärken.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Der Vorstand und/oder die Gremienleitungen werden verpflichtet, bei der jeweils nächsten Mitgliederversammlung bzw. Delegiertenkonferenz Rechenschaft darüber abzulegen,<br>
a) ob der Antrag umgesetzt wurde,<br>
b) was konkret erreicht wurde oder<br>
c) weshalb eine Umsetzung bislang nicht erfolgt ist.<br>
Dies kann als Tagesordnungspunkt auf der Mitgliederversammlung bzw. Delgiertenkonferenz geschehen. Zudem wird der Vorstand verpflichtet, in einem formlosen Dokument festzuhalten, inwiefern die Anträge umgesetzt wurden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Auch kleinere Teilerfolge oder Rückmeldungen über Hürden in der Umsetzung sind als Teil der Rechenschaft anzuerkennen.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die hochschulpolitische Arbeit lebt von Engagement, aber Engagement braucht auch Wirkung. Leider verschwinden viele beschlossene Anträge in der Versenkung: Sie werden zwar verabschiedet, aber nie umgesetzt, nicht nachverfolgt oder schlicht vergessen. So entsteht der Eindruck, dass Hochschulpolitik oft nur Selbstbeschäftigung sei, fernab von konkretem studentischem Nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein einfaches Antragscontrolling soll dem entgegenwirken. Wer einen Antrag stellt oder ihm zustimmt, soll auch nachverfolgen können, was aus diesem Einsatz wird. Daher soll der Vorstand Verantwortung dafür übernehmen, beim nächsten Mal zu berichten, welche Wirkung die Anträge entfaltet haben. Das setzt keine perfekten Lösungen voraus, fördert aber Verlässlichkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt sich in ideologischen Grundsatzfragen zu verlieren, geht es um pragmatische Hochschulpolitik vor Ort an den Universitäten. Wirklicher Einsatz für die Verbesserung des studentischen Lebens bringt mehr als der hundertste Appell an die Weltpolitik. Dafür braucht es Klarheit darüber, welche Anträge tatsächlich Wirkung entfalten und welche nicht. Dieses Antragscontrolling soll keine Debatten verbieten, sondern für Fokus auf die Themen sorgen, bei denen der RCDS wirksam tätig werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher ist ein niedrigschwelliger Rechenschaftsmodus auf der nächsten Sitzung effektiv, zumutbar und ein Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit in der studentischen Vertretung. Zudem soll dieses Controlling als Anreiz zum Mitwirken dienen, da sichtbar wird, wo echte Unterschiede gemacht werden und wo nur Papier produziert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel ist nicht Perfektion, sondern Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:45:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Erstellung eines zweigeteilten Aufgabenbuchs der Bundesgeschäftsstelle (BGS): interne Planungsfassung und externer Servicekatalog</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/erstellung-eines-zweigeteilten-aufgabenbuchs-der-bundesgeschaftsstelle-61420</link>
                        <author>Valentin Kukuk</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/erstellung-eines-zweigeteilten-aufgabenbuchs-der-bundesgeschaftsstelle-61420</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ADRESSATEN: Bundesvorstand und Bundesgeschäftsstelle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle die Erstellung eines zweigeteilten Aufgabenbuchs vorzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Interne Planungsfassung (für Bundesvorstand und BGS)<br>
Zu Beginn jedes Geschäftsjahres legt die BGS eine interne Planungsfassung vor, die auf den Erfahrungen der Vorjahre aufbaut und die Arbeitsgrundlage für das Jahr bildet. Sie enthält insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Aufgabenfelder, Prioritäten, Meilensteine und Fristen der BGS,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die konkrete Zuteilung von Aufgaben an den Bundesvorstand (inkl. Vertretungen, Freigaberegeln, Berichtslinien),</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Antwortzeitklassen für Anfragen und Standardvorgänge,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>kurze Prozessbeschreibungen mit Checklisten für wiederkehrende Abläufe (z. B. Erstattungen, Vertragsprüfung, Mandatsprüfung, Veranstaltungsorganisation),</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Reporting-Takt (z. B. Monatsbericht zu Eingängen, Durchlaufzeiten, offenen Vorgängen) sowie eine jährliche Fortschreibung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Externer Servicekatalog (für Mitglieder)<br>
Parallel erstellt die BGS eine öffentliche, verständliche Kurzfassung für Mitglieder, die:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>klar die Zuständigkeiten der BGS je Themenfeld erläutert,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Einreichungswege (Serviceportal/Formular, E-Mail, Telefon) und erforderliche Unterlagen benennt,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Richtwerte für Antwortzeiten ausweist (z. B. Standard, komplex, Eilfall),</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die proaktive Rückmeldung der BGS festschreibt: Bei Ablehnungen oder fehlerhaften Unterlagen informiert die BGS aktiv, nennt Gründe und erklärt die nötigen Korrekturen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>moderne Verfahren vorsieht, insbesondere die Online-Einreichung von Mandatsprüfungsunterlagen sowie Status-Tracking für Erstattungen und ähnliche Vorgänge.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fristen und Veröffentlichung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Entwurf interne Planungsfassung: binnen 8 Wochen nach Beschluss an den Bundesvorstand.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Entwurf externer Servicekatalog: binnen 12 Wochen nach Beschluss, anschließend Veröffentlichung auf den offiziellen Kanälen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Pflege: jährliche Aktualisierung beider Fassungen; Benennung eines verantwortlichen Redakteurs in der BGS.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das zweigeteilte Aufgabenbuch schafft gleichzeitig Planungssicherheit intern und Transparenz nach außen. Intern werden Aufgaben klar verteilt, Prioritäten verbindlich gesetzt und Abläufe mit einfachen Checklisten abgesichert – so weiß der Bundesvorstand frühzeitig, wer was bis wann übernimmt, und die BGS kann Erfahrungen aus den Vorjahren gezielt nutzen. Extern erhalten Mitglieder einen serviceorientierten Überblick, wie und wofür die BGS erreichbar ist, welche Unterlagen benötigt werden und wann mit einer Antwort zu rechnen ist. Besonders wichtig: Proaktive Rückmeldungen bei Ablehnungen oder Fehlern verhindern Leerlauf und Nachfragen. Mit Online-Einreichung und Status-Tracking wird die Abwicklung moderner, schneller und nachvollziehbarer.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:44:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1: Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Neuaufstellung, Digitalisierung und Prozessoptimierung der Bundesgeschäftsstelle (BGS) – inkl. Fördermittel- und Finanzprozess</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/einsetzung-einer-arbeitsgruppe-zur-neuaufstellung-digitalisierung-und-48165</link>
                        <author>Valentin Kukuk</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/einsetzung-einer-arbeitsgruppe-zur-neuaufstellung-digitalisierung-und-48165</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ADRESSATEN: Bundesvorstand und Bundesgeschäftsstelle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt, innerhalb von zwei Monate nach Ablauf der Bundesdelegiertenversammlung (BDV) eine Arbeitsgruppe „BGS Neuaufstellung“ einzusetzen und dem Bundesausschuss (BA) vorzustellen. Die Arbeitsgruppe soll innerhalb von von sechs Monaten nach ihrer Einsetzung einen umsetzungsfähigen Organisations-, Digitalisierungs- und Prozessplan für die Bundesgeschäftsstelle (BGS), einschließlich Fördermittelstrategie und Fördermittelprozesse, mit konkreter Zeit-, Maßnahmen- und Ressourcenplanung erstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ziel ist eine professionelle, schlanke, rechtskonforme und digital arbeitende Geschäftsstelle als operatives Rückgrat des Bundesvorstands, mit klaren Zuständigkeiten, gesicherten Abläufen, vollständigen Vorlagen und einem aktiven Fördermittelmanagement zur nachhaltigen Finanzierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe soll bestehen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bundesvorsitzender</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bundesschatzmeister</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bundesgeschäftsführer</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>2–3 Vertreter des RCDA</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>ggf. 1–2 ehemalige Bundesschatzmeister mit relevanter Erfahrung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>ggf. beratende Mitglieder (z. B. ehemalige Bundesgeschäftsführer, Experten für Vereinsrecht/DSGVO/Non-Profit-Verwaltung, IT/Digitalisierung)</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesgeschäftsstelle arbeitet in Strukturen, die auf einen kleineren, in Berlin zentrierten Bundesvorstand mit starkem Fokus auf Einzelaufgaben zugeschnitten waren. Heute erfordern verteilte Zusammenarbeit, höhere rechtliche Anforderungen, häufige Wechsel im Ehrenamt und ein gestiegenes Arbeitsvolumen klar definierte Zuständigkeiten, standardisierte Abläufe und eine durchgängige Digitalisierung. Ohne eine systematische Neuaufstellung drohen wiederkehrende Fehler, Wissensverluste und ineffiziente Ressourcennutzung. Ziel ist daher, die BGS als operatives Rückgrat des Bundesvorstands zu stärken: mit einem schlanken Organisationsdesign, eindeutigen Verantwortlichkeiten, verlässlichen Freigabe- und Vertretungsregeln sowie kurzen, praxistauglichen Prozessleitfäden und geprüften Vorlagen für alle Kernabläufe – von Mitglieder- und Gremienarbeit über Finanzen bis zu Veranstaltungen, Presse und IT. Ein moderner, integrierter Digital-Werkzeugkasten (Dokumentenmanagement, Aufgabensteuerung, Kontaktverwaltung, Ticket- und E-Signatur-System) erhöht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Geschwindigkeit. Ergänzend sind solide interne Kontrollen, Monatsberichte und ein verbindliches Berichtswesen notwendig, um Qualität, Termintreue und Haftungssicherheit zu sichern; ebenso ein minimalistischer, aber belastbarer Datenschutz- und Compliance-Standard mit klaren Lösch- und Aufbewahrungsfristen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonderes Gewicht erhält ein professionelles Fördermittel- und Finanzmanagement. Ein Jahresförderplan mit Fristenkalender, Prioritätenliste und Projektsteckbriefen sorgt dafür, dass geeignete Programme frühzeitig identifiziert, Anträge überzeugend gestellt, Mittel vollständig und rechtzeitig abgerufen und Verwendungsnachweise prüfsicher erstellt werden. Standardisierte Vorlagen, Checklisten zum Zuwendungsrecht, ein Auflagen- und Fristenmonitor sowie ein klarer Rollen- und Freigabeprozess (inklusive Vier-Augen-Prinzip) schaffen Verlässlichkeit. Die Bündelung von Maßnahmen in förderfähigen Projektpaketen, eine Mehrjahresplanung für wiederkehrende Formate und der gezielte Einsatz von Kofinanzierung und zulässigen Overheads steigern die Effizienz und entlasten den Haushalt. Flankierend sichern Onboarding-/Offboarding-Routinen, ein kompaktes „Playbook“, regelmäßige Schulungen sowie eine kurze Pilot- und Rollout-Phase den reibungslosen Übergang in den Betrieb und machen die BGS langfristig stabil, transparent und leistungsfähig.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:43:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S10: Änderung der Reisekostenberechnung</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/anderung-der-reisekostenberechnung-27740</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/anderung-der-reisekostenberechnung-27740</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ersetze § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Finanz- und Kassenordnung durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nr. 1: Die maximale Fahrtkostenerstattung beträgt unabhängig von dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel und der Ticketart maximal 50 Euro je Fahrtrichtung, mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, nicht aber vor Bestätigung der Teilnahme nach fristgemäßer Anmeldung. Für Fahrten mit einer Fahrtzeit von über 5 Zeitstunden beträgt die Erstattung maximal 70 Euro in eine Richtung. Erfolgt die Buchung zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sinkt der erstattungsfähige Betrag auf 70 Prozent der Pauschale. 4Erfolgt die Buchung unter zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sinkt der erstattungsfähige Betrag auf 50 Prozent der Pauschale. Für den Fall, dass die Tarife der Deutschen Bahn die Einhaltung der Erstattungspauschalen nicht zulassen, ist vor der Buchung mit dem Bundesschatzmeister Rücksprache zu halten. 6Die Beweispflicht liegt in diesem Fall beim Antragsteller. Eine Fahrtzeitverlängerung von 1,5 Zeitstunden zur Einhaltung der Erstattungspauschalen wird als zumutbar angesehen, es sei denn, die dadurch entstehende Ankunftszeit am Zielbahnhof liegt nach 22:00 Uhr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streiche § 5 Abs. 2 Nr. 1a bis 3 der Finanz- und Kassenordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:40:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S9: Geschäftsordnung &amp; Satzung: Ladung und Ergänzung der TO</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/geschaftsordnung-satzung-ladung-und-erganzung-der-to-27908</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/geschaftsordnung-satzung-ladung-und-erganzung-der-to-27908</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse § 2 der Geschäftsordnung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einladung erfolgt per E-Mail mit einer Frist von 6 Wochen unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und vorläufiger Tagungsordnung. Die Ladung hat grundsätzlich einen Tagesordnungspunkt für mögliche Satzungsänderungen zu enthalten. Die Einladung an die Gruppen ist hierbei jeweils an die letzte von der Gruppe mitgeteilten E-Mail-Adresse oder die E-Mail-Adresse des letzten von der Gruppe gemeldeten Gruppenvorsitzenden zu richten. Die Ladung gilt an demjenigen Tage als zugegangen, an dem die Ladung per E-Mail versandt wurde. Auf Verlangen von mehr als einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Bundesausschusses oder der Gruppen hat der Bundesvorstand die Tagesordnung um entsprechende Tagesordnungspunkte zu ergänzen. Der Bundesvorstand hat eine geänderte Tagesordnung in neuer Fassung sodann unverzüglich mitzuteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänze § 16 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes um die neuen S. 4, 5:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Auf Verlangen von mehr als einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des Bundesausschusses hat der Bundesvorstand die Tagesordnung um entsprechende Tagesordnungspunkte zu ergänzen. Der Bundesvorstand hat eine geänderte Tagesordnung in neuer Fassung sodann unverzüglich mitzuteilen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:39:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8: Geschäftsordnung: Antragskommission</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/geschaftsordnung-antragskommission-41912</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/geschaftsordnung-antragskommission-41912</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDV wählt die fünf Mitglieder der Antragskommission für die jeweils nächste GVK und BDV. Zudem wählt die BDV mindestens zwei, maximal jedoch fünf stellvertretende Mitglieder der Antragskommission in numerischer Rangfolge, welche der Reihung entsprechend im Falle eines Rücktritts eines Mitglieds der Antragskommission für jenes Mitglied nachrücken. Mitglieder des Bundesvorstandes, Landesvorsitzende zum Zeitpunkt der Wahl der Antragskommission sowie Mitglieder der Bundesfachgremien können nicht Mitglieder der Antragskommission sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:38:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S7: Bundesombudsstelle</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/bundesombudsstelle-23985</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/bundesombudsstelle-23985</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse den § 20 der Satzung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 20 Bundesombudsstelle (BOS)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Die Bundesdelegiertenversammlung wählt auf Vorschlag eines Landesverbandes die zwei Ombudspersonen der Bundesombudsstelle. Die Ombudspersonen sollen unterschiedlichen Geschlechts sein. Ihre Amtszeit entspricht der des Bundesvorstandes.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Die Bundesombudsstelle gibt sich im Einvernehmen mit dem Bundesausschuss eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer Arbeitsweise. Die Bundesdelegiertenversammlung wählt für beide Ombudspersonen jeweils einen Stellvertreter.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Ombudspersonen dürfen kein Amt im Bundesvorstand oder dem Bundesschiedsgericht innehaben und dürfen nicht ordentliche Mitglieder im Bundesausschuss, Angestellte dieser Organe oder diesen gegenüber in sonstiger Weise weisungsgebunden sein. Sie gehören weder dem Bundesvorstand noch dem Bundesausschuss an.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die Ombudspersonen dienen als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für die Mitglieder in Konfliktfällen sowie in Fällen von Belästigung oder Diskriminierung.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die Ombudspersonen sind zur Geheimhaltung der ihnen anvertrauten Sachverhalte verpflichtet und agieren nur in Absprache mit den Mitgliedern, die sie angerufen haben. Sie können nicht verpflichtet werden, Sachverhalte offenzulegen. Die Ombudspersonen erstatten dem Bundesausschuss in angemessen anonymisierter Weise über ihre Arbeit Bericht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Die Ombudspersonen können in entsprechenden Fällen zwischen Mitgliedern, gegenüber dem Bundesvorstand sowie den Landesvorständen als Mediatoren auftreten. Sie können in entsprechenden Fällen Handlungsempfehlungen für den Bundesvorstand, den Bundesausschuss, die Landesvorstände oder übrigen Gliederungen aussprechen. Die jeweiligen Organe sind dazu verpflichtet, sich mit den Handlungsempfehlungen zu befassen und über einen Beschluss derselben zu befinden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Soweit der Bundesvorstand, der Bundesausschuss oder die Landesvorstände Kenntnis von Sachverhalten im Aufgabenbereich der Ombudspersonen erlangen, sollen die Ombudspersonen hinzugezogen werden. Die Ombudspersonen können den Bundesvorstand, den Bundesausschuss oder den Vorstand eines betroffenen Landesverbandes in Konfliktfällen anrufen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Die Bundes-Ombudsstelle soll für die Bundesdelegiertenversammlung, die Gruppenvorsitzendenkonferenz sowie bei Bedarf für weitere Veranstaltungen des Bundesverbandes veranstaltungsbezogene Vertrauenspersonen (“Awareness-Team”) in Absprache mit dem Bundesausschuss benennen. Nimmt die Bundes-Ombudsstelle keine Benennungen vor, so fällt dies dem Bundesausschuss zu. Die Vertrauenspersonen sind bei Angelegenheiten nach Absatz 4 im Rahmen der betreffenden Veranstaltung dazu berechtigt, gegenüber dem Bundesvorstand Handlungsempfehlungen, insbesondere für Ordnungsmaßnahmen, auszusprechen, über die der Bundesvorstand unverzüglich zu befinden hat. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung der Bundes-Ombudsstelle.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:37:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6: Nachwahl von Ämtern im Falle von Rücktritten</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55715</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55715</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Füge als neue § 17 Abs. 8, 9 der Satzung ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Bundesvorstandes können ihren Rücktritt schriftlich gegenüber dem Bundesausschuss erklären. <sup><sub>2</sub></sup>Der Rücktritt darf nicht zu Unzeit erfolgen. <sup>3</sup>Im Falle eines Rücktritts kann der Bundesausschuss mit Dreiviertelmehrheit einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit des Bundesvorstandes nachwählen oder kann binnen sechs Wochen eine außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung zur Nachwahl des Bundesvorstandsmitgliedes einberufen. <sup><sub>4</sub></sup>Dies gilt nicht für das Amt des Bundesvorsitzenden. <sup>5</sup>Erfolgt der Rücktritt nach der Ladung zur Gruppenvorsitzendenkonferenz, kann der Bundesausschuss mit Mehrheitsbeschluss die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt der Nachwahl ergänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Absatz 8 ist entsprechend anzuwenden auf Rücktritte von sonstigen Ämtern im RCDS-Bundesverband, die die Bundesdelegiertenversammlung wählt. Soweit für Ämter durch die Satzung oder die Geschäftsordnung das Nachrücken von Stellvertretern bestimmt ist, kommt eine Nachwahl nur in Betracht, sofern die Stellvertreter bereits nachgerückt sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:35:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5: Satzungszweck der GVK </title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/satzungszweck-der-gvk-48750</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/satzungszweck-der-gvk-48750</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ersetze § 15 Abs. 1 S. 4 der Satzung durch den neuen S. 4:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Wahlen, Nachwahlen sowie Beschlussfassungen betreffend der Satzung, Kassen- und Schiedsgerichtsordnung dürfen ebenso durchgeführt werden.”</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:34:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Verfahren für Satzungsänderungen </title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/verfahren-fur-satzungsanderungen-41432</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/verfahren-fur-satzungsanderungen-41432</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Inkrafttreten von Satzungsänderungen</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ersetze § 12 Abs. 6 S. 2 der Satzung durch den neuen S. 2:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“2Eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Verbandes bedarf der 2/3-Mehrheit der anwesenden Delegierten und tritt sofort in Kraft.”</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Fristen für Satzungsänderungsanträge</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ersetze § 12 Abs. 6 S. 3 der Satzung durch den neuen S. 3:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Wahlen und Anträge zur Auflösung des Verbands dürfen nur beraten werden, wenn sie bereits mit fristgemäßer Einladung angekündigt worden sind.”</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Füge als neue § 12 Abs. 6 S. 4, 5 der Satzung ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“4Soweit der Bundesvorstand Anträge zur Änderung der Satzung stellt, dürfen diese nur beraten werden, wenn diese bereits mit der fristgemäßen Einladung angekündigt wurden. 5Im Übrigen gilt für Anträge zur Änderung der Satzung § 11 Abs. 4 dieser Satzung entsprechend.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:33:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3: Mehrheitserfordernis im dritten Wahlgang </title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55711</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55711</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Aufgaben und Befugnisse der Bundesdelegiertenversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) 1Die einzelnen Mitglieder des Bundesvorstandes werden in getrennten Wahlgängen in geheimer Abstimmung gewählt. 2Sie sind jeweils gewählt, wenn sie die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen der während der Bundesdelegiertenversammlung insgesamt anwesenden, stimmberechtigten Delegierten auf sich vereinen können. 3Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so folgt ein zweiter Wahlgang unter den gleichen Voraussetzungen. 4Führt dieser ebenfalls zu keiner Mehrheit im Sinne des Satz 2, so genügt im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 5Stimmenthaltungen zählen als gültige Stimmen.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:32:44 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Beschlussfähigkeitsquorum </title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55709</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55709</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ändere § 11 Abs. 3 der Satzung zu: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1Die Bundesdelegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gruppen vertreten ist, die auf der letzten ordentlichen Bundesdelegiertenversammlung anwesend waren oder seitdem mit Stimmrecht in den Bundesverband aufgenommen wurden, mindestens aber ein Viertel aller Gruppen. 2Im Fall der Beschlussunfähigkeit muss die Bundesdelegiertenversammlung innerhalb von sechs Wochen mit derselben Tagesordnung, soweit sie noch nicht behandelt ist, abgehalten werden.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:32:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Ordnungsverfahren</title>
                        <link>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55708</link>
                        <author>Bundesvorstand, Satzungskommission  (dort beschlossen am: 25.10.2025)</author>
                        <guid>https://rcds.antragsgruen.de/rcds/motion/55708</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse den § 9 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) 1Der Einspruch muss innerhalb von vier Wochen ab Kenntniserlangung durch den Bundesvorstand schriftlich erfolgen. 2Der Einspruch muss eine Begründung enthalten und darauf aufmerksam machen, dass die Gruppe bei Beharren auf ihrem verbandsschädigenden Verhalten ausgeschlossen werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fasse § 25 der Satzung des Bundesverbandes wie folgt neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 25 Ordnungsmaßnahmen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Für Ordnungsmaßnahmen gegen Gruppenmitglieder sind grundsätzlich zunächst die Gruppen zuständig. 2Durch den jeweiligen Gruppenvorstand können Ordnungsmaßnahmen gegenüber Gruppenmitgliedern getroffen werden, wenn diese sich verbandsschädigend verhalten oder gegen die Grundsätze oder die Ordnung des Verbandes verstoßen. 3Daneben können der Bundesvorstand oder der betroffene Landesvorstand Ordnungsmaßnahmen gegen Gruppenmitglieder verhängen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Der Bundesvorstand kann Ordnungsmaßnahmen gegen Gruppenmitglieder verhängen, sofern</p><ol><li><p>das verbandsschädigende Verhalten im Kontext von Veranstaltungen aufgetreten ist, die vom Bundesvorstand (ko-)finanziert werden,</p></li><li><p>der Bundesverband selbst oder das Ansehen des Bundesverbandes vom verbandsschädigenden Verhalten des Gruppenmitgliedes betroffen ist,</p></li><li><p>der Sachverhalt gruppen- oder landesverbandsübergreifender Natur ist oder</p></li><li><p>die Gruppe oder der betroffene Landesverband untätig bleiben.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>1Sofern der Bundesvorstand beabsichtigt, Ordnungsmaßnahmen gegen ein Gruppenmitglied zu verhängen, so hat er dieses zunächst im Beisein der Bundes-Ombudsstelle anzuhören. 2Weiterhin sollen jeweils ein Vertreter der betroffenen Gruppe und des betroffenen Landesverbandes hinzugezogen werden, sofern dies der Sachverhalt erfordert. 3Im Weiteren können folgende Ordnungsmaßnahmen durch den Bundesvorstand verhängt werden:</p><ol><li><p>Ausschluss von durch den Bundesverband (ko-)finanzierten Veranstaltungen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit</p></li><li><p>Verlust des Wahlrechts auf Bundesversammlungen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit</p></li><li><p>Verlust der Mitgliedschaft in Bundesfachgremien</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Darüber hinaus kann der Bundesvorstand den Ausschluss eines Gruppenmitgliedes aus dem RCDS-Bundesverbandes und damit aus der Gruppe beim Bundesschiedsgericht beantragen. Der Bundesvorstand ist dazu nur befugt, wenn die Gruppe bereits ein Ordnungsverfahren durchgeführt hat oder untätig bleibt. Der Ausschluss wird erst nach Beschluss des Bundesschiedsgerichts wirksam. Absatz 3 Satz 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die beschlossenen Ordnungsmaßnahmen sind schriftlich zu begründen. 2Sie werden der auf die Ordnungsmaßnahme folgenden BDV oder GVK zur Kenntnis gebracht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Über den Widerspruch gegen Maßnahmen nach Abs. 3 entscheidet das zuständige Schiedsgericht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Verbandsschädigend verhält sich insbesondere, wer:</p><ol><li><p>zugleich einer anderen hochschulpolitischen Gruppe angehört, die politischer Gegner des RCDS ist, mit dem RCDS an der Hochschule konkurriert oder nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht,</p></li><li><p>in vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen Mitglied ist, offen mit als verfassungswidrig verbotenen Organisationen sympathisiert oder deren Kennzeichen verwendet,</p></li><li><p>in Versammlungen politischer Gegner oder deren Publikationsorganen in der Öffentlichkeit im Namen des RCDS gegen die erklärte Politik des RCDS Stellung nimmt,</p></li><li><p>verbandsinterne Vorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner verrät,</p></li><li><p>als Kandidat des RCDS in ein Vertretungsorgan gewählt ist und der Fraktion des RCDS nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet,</p></li><li><p>Vermögen veruntreut, das dem Verband gehört oder zur Verfügung steht.</p></li></ol></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entfällt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 14:31:17 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>