| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 25.10.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Nachwahl von Ämtern im Falle von Rücktritten
Beschlusstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Füge als neue § 17 Abs. 8, 9 der Satzung ein:
(8) 1Die Mitglieder des Bundesvorstandes können ihren Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Bundesausschuss erklären. 2Der Rücktritt darf nicht zur Unzeit
erfolgen. 3Im Falle eines Rücktritts kann der Bundesausschuss mit
Dreiviertelmehrheit einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit des
Bundesvorstandes nachwählen oder kann binnen sechs Wochen eine außerordentliche
Bundesdelegiertenversammlung zur Nachwahl des Bundesvorstandsmitgliedes
einberufen. 4Dies gilt nicht für das Amt des Bundesvorsitzenden. 5Erfolgt der
Rücktritt nach der Ladung zur Gruppenvorsitzendenkonferenz, kann der
Bundesausschuss mit Mehrheitsbeschluss die Tagesordnung um den
Tagesordnungspunkt der Nachwahl ergänzen.
(9) Absatz 8 ist entsprechend anzuwenden auf Rücktritte von sonstigen Ämtern im
RCDS-Bundesverband, die die Bundesdelegiertenversammlung wählt. Soweit für Ämter
durch die Satzung oder die Geschäftsordnung das Nachrücken von Stellvertretern
bestimmt ist, kommt eine Nachwahl nur in Betracht, sofern die Stellvertreter
bereits nachgerückt sind.
Begründung
Entfällt
