Antrag: | Doktorandenvertretungen: Mehr Demokratie wagen |
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Antragsteller*in: | Stefanie Heemann (Bundesausschuss) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.04.2025, 16:29 |
Ä1 zu H8: Doktorandenvertretungen: Mehr Demokratie wagen
Antragstext
Von Zeile 2 bis 9:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass es an Universitäten in Deutschland eine universitätseigene Interessenvertretung der Doktoranden geben sollan deutschen Hochschulen. Diese soll alle Doktoranden an der jeweiligen Universität unabhängig von ihrem Promotionsmodell (z.B. befristeter Arbeitsvertrag oder Stipendium) vertreten und von ihnen demokratisch legitimiert werden. Hierzu steht die Universität in der Pflicht, dieser Vertretung eine Übersichtden Kontakt, beispielsweise über alleeinen Verteiler, zu allen Doktoranden der Universität zur Verfügung zu stellenermöglichen.
Von Zeile 11 bis 16:
Repräsentation der Doktoranden soll in den Landeshochschulgesetzen künftig verankert werden, dass Doktoranden als Statusgruppe in den unversitären Gremien zu berücksichtigen sind.
Als Vorbild könnte hierbei exemplarisch das baden-württembergische Modell aus Baden-Württemberg geltenherangezogen werden:
Hierbei bilden die Doktoranden einerseits selbstständige Doktorandenkonvente, um
Von Zeile 22 bis 23 löschen:
Die konkrete Ausgestaltung soll dabei den Ländern obliegen, sodass bestehende Vertretungsorgane davon nicht betroffen sind.[Zeilenumbruch]
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Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass es an Universitäten in Deutschland eine universitätseigene Interessenvertretung der Doktoranden geben sollan deutschen Hochschulen. Diese soll alle Doktoranden an der jeweiligen Universität unabhängig von ihrem Promotionsmodell (z.B. befristeter Arbeitsvertrag oder Stipendium) vertreten und von ihnen demokratisch legitimiert werden. Hierzu steht die Universität in der Pflicht, dieser Vertretung eine Übersichtden Kontakt, beispielsweise über alleeinen Verteiler, zu allen Doktoranden der Universität zur Verfügung zu stellenermöglichen.
Von Zeile 11 bis 16:
Repräsentation der Doktoranden soll in den Landeshochschulgesetzen künftig verankert werden, dass Doktoranden als Statusgruppe in den unversitären Gremien zu berücksichtigen sind.
Als Vorbild könnte hierbei exemplarisch das baden-württembergische Modell aus Baden-Württemberg geltenherangezogen werden:
Hierbei bilden die Doktoranden einerseits selbstständige Doktorandenkonvente, um
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Die konkrete Ausgestaltung soll dabei den Ländern obliegen, sodass bestehende Vertretungsorgane davon nicht betroffen sind.[Zeilenumbruch]