Veranstaltung: | RCDS |
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Antragsteller*in: | RCDS-Bundesvorstand & Promotionsbeirat (dort beschlossen am: 26.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
H8: Doktorandenvertretungen: Mehr Demokratie wagen
Antragstext
Die Gruppenvorsitzendenkonferenz möge beschließen:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass es an
Universitäten in Deutschland eine universitätseigene Interessenvertretung der
Doktoranden geben soll. Diese soll alle Doktoranden an der jeweiligen
Universität unabhängig von ihrem Promotionsmodell (z.B. befristeter
Arbeitsvertrag oder Stipendium) vertreten und von ihnen demokratisch legitimiert
werden. Hierzu steht die Universität in der Pflicht, dieser Vertretung eine
Übersicht über alle Doktoranden der Universität zur Verfügung zu stellen.
Als konkrete Mindestanforderung für eine angemessene demokratische
Repräsentation der Doktoranden soll in den Landeshochschulgesetzen künftig
verankert werden, dass Doktoranden als Statusgruppe in unversitären Gremien zu
berücksichtigen sind.
Als Vorbild könnte hierbei exemplarisch das Modell aus Baden-Württemberg gelten:
Hierbei bilden die Doktoranden einerseits selbstständige Doktorandenkonvente, um
ihre Interessen gegenüber der Universität zu vertreten, vgl. § 38 Abs. VII LHG
BW.
Andererseits sind sie als Statusgruppe berechtigt, eigene Vertreter für die
universitären Gremien zu wählen, vgl. §§ 10 Abs. I, 25 Abs. II, III LHG BW.
Die konkrete Ausgestaltung soll dabei den Ländern obliegen, sodass bestehende
Vertretungsorgane davon nicht betroffen sind.
Begründung
Begründung:
Doktorarbeiten werden in Deutschland in verschiedenen Modellen angefertigt:
Sowohl eingeschriebene Promotionsstudenten, externe (z.B. über Stipendien
finanzierte) Wissenschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter in befristeten
Arbeitsverträgen sind als Doktoranden an deutschen Universitäten zu finden.[1]
Diese Diversität bedeutet, dass sie verschiedenen Interessenvertretungen
zugeordnet sind, die sich jedoch allesamt nicht primär für die Interessen der
Doktoranden zuständig fühlen: Beispielsweise werden Promotionsstudenten als
eingeschriebene Studenten zwar formell vom AStA und den jeweiligen Fachschaften
vertreten, haben jedoch zahlenmäßig gegenüber den Bachelor- und Masterstudenten
kaum Gewicht. Zudem sind Vertretungen wie Gewerkschaften ungeeignet, um die
spezifische Situation der Doktoranden zu erfassen, die vom Zweiklang aus der
Finanzierung des Lebensunterhalts und der wissenschaftlichen Qualifizierung
geprägt ist.
Während einige Bundesländer bereits eine eigenständige Vertretung der
Doktoranden in ihren Hochschulgesetzen verankert haben[2], ist dies noch nicht
flächendeckend umgesetzt.[3] Eine solche Vertretung kann gleichzeitig Interessen
der Doktoranden gegenüber der Hochschule vertreten als auch als Ansprechpartner
für Doktoranden dienen, und z.B. Beratung in schwierigen Betreuungsverhältnissen
anbieten. Gerade ausländischen Doktoranden kann ein kompetenter Ansprechpartner,
der von außen auch als solcher erkennbar ist, dabei helfen, im deutschen
Hochschulsystem anzukommen und die Pflichten und Formalia des deutschen Arbeits-
und Sozialsystems einzuhalten. Während die Wissenschaftsminister die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Einführung einer solchen Interessenvertretung
verantworten, obliegt die konkrete Ausgestaltung den einzelnen Hochschulen.
Beispielhaft kann die Doktorandenvertretung das Recht erhalten, einen Vertreter
als beratendes Mitglied bei Sitzungen der universitären Organe wie dem Senat
teilnehmen zu lassen, wie es bei der Promovierendenvertretung der Georg-August-
Universität Göttingen bereits der Fall ist. Die Eingliederung in die bestehenden
Systeme der universitären Selbstverwaltung soll den einzelnen Hochschulen in
Übereinstimmung mit dem jeweiligen Hochschulgesetz des Bundeslandes überlassen
bleiben.
[1] Nacaps-Studie 2021/22, https://nacaps-datenportal.de/indikatoren/A1.html
(Abruf am 18.02.2025).
[2] Saarländisches Hochschulgesetz § 69 (10),
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HSchulGSLV11P69 (Abruf am
18.02.2025).
[3] Vgl. die Übersicht des Bundesverbands Promovierende e.V. auf
https://www.promovierende.de/uber-uns/ (Abruf am 18.02.2025).
Änderungsanträge
- Ä1 (Stefanie Heemann (Bundesausschuss), Eingereicht)