| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Politischer Beirat (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 29.09.2025, 13:18 |
H1: Einsetzung einer Kommission zur Überarbeitung des Grundsatzprogramms und des hochschulpolitischen Programms
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Zur inhaltlichen und programmatischen Weiterentwicklung des Ring Christlich-
Demokratischer Studenten (RCDS) wird eine Kommission zur Überarbeitung des
Grundsatzprogramms (verabschiedet 2013) sowie des hochschulpolitischen Programms
(verabschiedet 2014) eingesetzt. Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern,
ihre Berufung erfolgt durch den Bundesvorstand des RCDS und den Bundesausschuss.
Spätestens zur nächsten Gruppenvorsitzendenkonferenz ist dem Bundesverband ein
erster Zwischenbericht vorzulegen
Begründung
Die bestehenden Programme des RCDS – das Grundsatzprogramm von 2013 und das
hochschulpolitische Programm von 2014 – spiegeln nicht mehr vollständig die
Realität und Herausforderungen unserer Zeit wider. Seit der Verabschiedung
beider Programme vor mehr als 10 Jahren haben sich grundlegende politische,
gesellschaftliche und hochschulpolitische Rahmenbedingungen verändert.
Insbesondere durch:
die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und dem Überfall der
Hamas auf Israel,
eine verschärfte haushaltspolitische Lage auf Bundes- und Landesebene,
den gesellschaftlichen Wandel hin zu einer verstärkten Akademisierung,
eine gesellschaftliche Polarisierung und verrohung der Debattenkultur bis
hin zu den Hochschulen,
eine drastisch gestiegene Nachfrage nach spezifischen Ausbildungsberufen,
disruptive Technologien die bisherige Vorstellungen von Studium und Lehre
in Frage stellen,
ergeben sich neue Anforderungen an die Positionierung des RCDS. Hochschulen sind
nicht nur Orte der Lehre und Forschung, sondern zunehmend auch gesellschaftliche
Akteure in politischen und ethischen Debatten. Der RCDS sollte dazu eine
fundierte und zukunftsgerichtete Haltung entwickeln. Nicht nur ist dies ein
wichtiges Anliegen im Allgemeinen, sondern auch durch die satzungsgemäße
Stellung des Grundsatzprogramms vonnöten. §4 S.1. der Satzung des RCDS verankert
das Grundsatzprogramm als Grundlage der Politik des RCDS.
Ziel der Kommission ist es daher, programmatische Antworten auf diese
Herausforderungen zu formulieren und den RCDS strategisch wie inhaltlich für die
kommenden Jahre aufzustellen.
