| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Satzungskommission (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 29.09.2025, 14:39 |
S9: Geschäftsordnung & Satzung: Ladung und Ergänzung der TO
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Fasse § 2 der Geschäftsordnung des Bundesverbandes wie folgt neu:
§ 2
Die Einladung erfolgt per E-Mail mit einer Frist von 6 Wochen unter Angabe von
Ort, Zeitpunkt und vorläufiger Tagungsordnung. Die Ladung hat grundsätzlich
einen Tagesordnungspunkt für mögliche Satzungsänderungen zu enthalten. Die
Einladung an die Gruppen ist hierbei jeweils an die letzte von der Gruppe
mitgeteilten E-Mail-Adresse oder die E-Mail-Adresse des letzten von der Gruppe
gemeldeten Gruppenvorsitzenden zu richten. Die Ladung gilt an demjenigen Tage
als zugegangen, an dem die Ladung per E-Mail versandt wurde. Auf Verlangen von
mehr als einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Bundesausschusses
oder der Gruppen hat der Bundesvorstand die Tagesordnung um entsprechende
Tagesordnungspunkte zu ergänzen. Der Bundesvorstand hat eine geänderte
Tagesordnung in neuer Fassung sodann unverzüglich mitzuteilen.
Ergänze § 16 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes um die neuen S. 4, 5:
„Auf Verlangen von mehr als einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des
Bundesausschusses hat der Bundesvorstand die Tagesordnung um entsprechende
Tagesordnungspunkte zu ergänzen. Der Bundesvorstand hat eine geänderte
Tagesordnung in neuer Fassung sodann unverzüglich mitzuteilen.“
Begründung
Entfällt
