| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Antragshistorie: | Version 2 |
S3: Stimmenthaltungen bei Wahlen
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
§ 12 Aufgaben und Befugnisse der Bundesdelegiertenversammlung
(4) 1Die einzelnen Mitglieder des Bundesvorstandes werden in getrennten
Wahlgängen in geheimer Abstimmung gewählt. 2Sie sind jeweils gewählt, wenn sie
die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen der während der
Bundesdelegiertenversammlung insgesamt anwesenden, stimmberechtigten Delegierten
auf sich vereinen können. 3Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht
erreicht, so folgt ein zweiter Wahlgang unter den gleichen Voraussetzungen.
4Führt dieser ebenfalls zu keiner Mehrheit im Sinne des Satz 2, so genügt im
dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
5Stimmenthaltungen zählen als gültige Stimmen.
Begründung
erfolgt mündlich
