| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Satzungskommission (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 29.09.2025, 14:33 |
S4: Verfahren für Satzungsänderungen
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Inkrafttreten von Satzungsänderungen
Ersetze § 12 Abs. 6 S. 2 der Satzung durch den neuen S. 2:
“2Eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Verbandes bedarf der 2/3-Mehrheit
der anwesenden Delegierten und tritt sofort in Kraft.”
Fristen für Satzungsänderungsanträge
Ersetze § 12 Abs. 6 S. 3 der Satzung durch den neuen S. 3:
“Wahlen und Anträge zur Auflösung des Verbands dürfen nur beraten werden, wenn
sie bereits mit fristgemäßer Einladung angekündigt worden sind.”
Füge als neue § 12 Abs. 6 S. 4, 5 der Satzung ein:
“4Soweit der Bundesvorstand Anträge zur Änderung der Satzung stellt, dürfen
diese nur beraten werden, wenn diese bereits mit der fristgemäßen Einladung
angekündigt wurden. 5Im Übrigen gilt für Anträge zur Änderung der Satzung § 11
Abs. 4 dieser Satzung entsprechend.“
Begründung
Entfällt
