Antrag: | Verantwortung übernehmen: Das allgemeine Dienstjahr als Chance für Sicherheit und Zusammenhalt |
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Antragsteller*in: | Julian Dennig (AK/Heidelberg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.04.2025, 14:13 |
Ä1 zu L1: Verantwortung übernehmen: Das allgemeine Dienstjahr als Chance für Sicherheit und Zusammenhalt
Antragstext
Von Zeile 59 bis 65 löschen:
- Schaffung von Anreizen durch die Anrechnung des Dienstjahres auf das Studium, verbesserte BAföG-Leistungen, Stipendien sowie die Berücksichtigung des Dienstjahres bei der Studienplatzvergabe.
- Schaffung eines Rahmens für die Gleichwertigkeit von Wehrdienst und Zivildienst sowie die Anerkennung neuer sicherheitsrelevanter Dienste, insbesondere im Katastrophenschutz, in der medizinischen Notfallversorgung und in der Cybersicherheit.
Von Zeile 102 bis 105:
Entscheidung über die Art des Dienstes soll mit dem vollendeten 18. Lebensjahr getroffen werden. Für Studenten soll entweder eine temporäre Unterbrechung des Studiums oder die Möglichkeit zur Ableistung des Dienstes vor Studienbeginn vorgesehen werden.In Anlehnung in § 12 WPflG sollen auch weiterhin Zurückstellungsmöglichkeiten für Personengruppen bestehen, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für sie wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Dies betrifft insbesonder Studenten, Schüler und Auszubildende.
Von Zeile 212 bis 214 löschen:
Ein attraktives Dienstjahr braucht Anreize wie Studienanrechnung, besseres BAföG und finanzielle Vergütung.[Leerzeichen]Die Gleichstellung von Wehr- und Zivildienst sichert faire Chancen und Anerkennung. Ein starkes Anreizsystem fördert die persönliche
Von Zeile 217 bis 237 löschen:
- Berücksichtigung bei der Studienplatzvergabe
Sollte die Bundesregierung eine Wehr- oder Dienstpflicht einführen, fordert der RCDS besondere Rücksicht auf Studenten, um Planungssicherheit und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dazu gehören eine flexible Dienstgestaltung, die Möglichkeit zur Verschiebung des Dienstantritts und Anrechnungen auf Studium und BAföG, um Nachteile im Studienverlauf zu vermeiden.[26]
- Verbesserte BAföG-Leistungen oder Stipendien
Ein Anreiz für Wehr- oder freiwillige Dienste könnte die Verbesserung der BAföG-Leistungen oder die Einführung spezieller Stipendienprogramme sein. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es jungen Menschen, ihr gesellschaftliches Engagement mit finanzieller Unabhängigkeit zu verbinden. Die Regelung erleichtert es Studenten ihr Studium fortzusetzen, während sie wertvolle Dienstzeit leisten.
- Anrechnung von ECTS-Punkten
Kompetenzen aus Wehr-, Zivil- und Freiwilligendiensten sollten durch ECTS-Punkte anerkannt und ins Studium eingebunden werden. Besonders praxisnahe Fähigkeiten in Medizin, Technik oder Ingenieurwissenschaften sind wertvoll. Dazu gehören Erste Hilfe, medizinische Versorgung oder Führung, die in studiennahen Fächern angerechnet werden sollten. Eine solche Regelung stärkt die Attraktivität des Dienstes, erleichtert den Studieneinstieg und verknüpft ihn sinnvoll mit der akademischen Ausbildung.
Von Zeile 260 bis 291:
Da Art. 12a GG nur Männer betrifft, wäre für ein verpflichtendes Dienstjahr für alle eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG). Eine geschlechtsneutrale Regelung würde den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) wahren und den sozialen Zusammenhalt stärken. Das Dienstjahr fördert die Persönlichkeitsentwicklung und ist mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar. Es stärkt die soziale Reife und Integration junger Menschen, was dem Wohl von Kindern und Jugendlichen (Art. 6 Abs. 2 GG) dient.
Da Art. 12a GG nur Männer betrifft, ist zu prüfen, ob für ein verpflichtendes Dienstjahr für alle eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG) ist oder ob dies eine einfachgesetzliche Regelung möglich ist. Zudem müssen europa- und völkerrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Ein Dienstjahr fördert das Gemeinwohl und stärkt die Prinzipien des demokratischen und sozialen Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG). Es ermöglicht gesellschaftliches Engagement, fördert Chancengleichheit und hilft, Ungleichheiten abzubauen. Ein verpflichtendes Dienstjahr ist grundrechtlich abwägbar. Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) sind durch Ziele wie Chancengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt gerechtfertigt. Die Wahl zwischen zivilem und militärischem Dienst sichert die Entscheidungsfreiheit.
Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen ist es eine notwendige Maßnahme, um dem Personalmangel in der Bundeswehr und in sozialen Bereichen entgegenzuwirken. Das Dienstjahr dient der Förderung von Demokratie, Sozialstaat und Chancengleichheit und ist rechtlich durch die Grundrechte, wie die Berufsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, abwägbar, da es legitime Ziele verfolgt und durch die Wahlmöglichkeit zwischen zivilem und militärischem Dienst die individuelle Entscheidungsfreiheit wahrt.
Ein verpflichtendes Dienstjahr greift in die Persönlichkeitsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein, da es die Lebensgestaltung und Berufspläne junger Erwachsener einschränkt. Die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst sowie die Anrechenbarkeit auf Studium bieten jedoch Flexibilität. Die Vorteile des Dienstjahres, wie die Förderung von Demokratie, Chancengleichheit und Verteidigungsfähigkeit, überwiegen diese Eingriffe. Eine starke Bundeswehr ist entscheidend, und die Wahlmöglichkeit stärkt das soziale Miteinander, bekämpft den Personalmangel im sozialen Bereich und fördert Solidarität für Demokratie und Sozialstaat.
Von Zeile 313 bis 322:
Qualifikation und einem Monatslohn von 1.000 Euro, was weniger als im Freiwilligen Wehrdienst, aber mehr als in zivilen Diensten ist.[31]
Das Dienstjahr soll einerseits durch staatliche Mittel, anderseits anteilsmäßig durch die privaten Träger, die von den Dienstpflichtigen als Arbeitskräfte profitieren, getragen werden. Zudem bestünde zur Finanzierung die Möglichkeit der Kreditaufnahme durch die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Art. 115 Abs. 2 S.6 GG. Außerdem kommen Mittel aus EU, UN, von Stiftungen und durch Spenden in Betracht.[32]
Unternehmen könnten zudem durch steuerliche Vorteile und Sponsoring beitragen, was eine Win-Win-Situation für alle schafft. Es entlastet soziale Systeme, stärkt den Staatsbürgersinn und fördert gesellschaftliche Stabilität. Langfristige Vorteile rechtfertigen die Kosten, und ein angepasster Verteidigungsetat sowie ein höheres Sozialbudget sichern die finanzielle Tragfähigkeit, ganz abgesehen von den potenziellen Kosten einer militärischen Bedrohung.
Das Dienstjahr kann durch EU, UN, NGOs, Stiftungen und Spenden finanziert werden.[32] Unternehmen könnten durch steuerliche Vorteile und Sponsoring beitragen, was eine Win-Win-Situation für alle schafft. Es entlastet soziale Systeme, stärkt den Staatsbürgersinn und fördert gesellschaftliche Stabilität. Langfristige Vorteile rechtfertigen die Kosten, und ein angepasster Verteidigungsetat sowie ein höheres Sozialbudget sichern die finanzielle Tragfähigkeit, ganz abgesehen von den potenziellen Kosten einer militärischen Bedrohung.
Begründung
Vor Zeile 469 einfügen:
mündlich - Antrag hat keine Trennung in Forderung/Begründung
Von Zeile 59 bis 65 löschen:
- Schaffung von Anreizen durch die Anrechnung des Dienstjahres auf das Studium, verbesserte BAföG-Leistungen, Stipendien sowie die Berücksichtigung des Dienstjahres bei der Studienplatzvergabe.
- Schaffung eines Rahmens für die Gleichwertigkeit von Wehrdienst und Zivildienst sowie die Anerkennung neuer sicherheitsrelevanter Dienste, insbesondere im Katastrophenschutz, in der medizinischen Notfallversorgung und in der Cybersicherheit.
Von Zeile 102 bis 105:
Entscheidung über die Art des Dienstes soll mit dem vollendeten 18. Lebensjahr getroffen werden. Für Studenten soll entweder eine temporäre Unterbrechung des Studiums oder die Möglichkeit zur Ableistung des Dienstes vor Studienbeginn vorgesehen werden.In Anlehnung in § 12 WPflG sollen auch weiterhin Zurückstellungsmöglichkeiten für Personengruppen bestehen, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für sie wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Dies betrifft insbesonder Studenten, Schüler und Auszubildende.
Von Zeile 212 bis 214 löschen:
Ein attraktives Dienstjahr braucht Anreize wie Studienanrechnung, besseres BAföG und finanzielle Vergütung.[Leerzeichen]Die Gleichstellung von Wehr- und Zivildienst sichert faire Chancen und Anerkennung. Ein starkes Anreizsystem fördert die persönliche
Von Zeile 217 bis 237 löschen:
- Berücksichtigung bei der Studienplatzvergabe
Sollte die Bundesregierung eine Wehr- oder Dienstpflicht einführen, fordert der RCDS besondere Rücksicht auf Studenten, um Planungssicherheit und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dazu gehören eine flexible Dienstgestaltung, die Möglichkeit zur Verschiebung des Dienstantritts und Anrechnungen auf Studium und BAföG, um Nachteile im Studienverlauf zu vermeiden.[26]
- Verbesserte BAföG-Leistungen oder Stipendien
Ein Anreiz für Wehr- oder freiwillige Dienste könnte die Verbesserung der BAföG-Leistungen oder die Einführung spezieller Stipendienprogramme sein. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es jungen Menschen, ihr gesellschaftliches Engagement mit finanzieller Unabhängigkeit zu verbinden. Die Regelung erleichtert es Studenten ihr Studium fortzusetzen, während sie wertvolle Dienstzeit leisten.
- Anrechnung von ECTS-Punkten
Kompetenzen aus Wehr-, Zivil- und Freiwilligendiensten sollten durch ECTS-Punkte anerkannt und ins Studium eingebunden werden. Besonders praxisnahe Fähigkeiten in Medizin, Technik oder Ingenieurwissenschaften sind wertvoll. Dazu gehören Erste Hilfe, medizinische Versorgung oder Führung, die in studiennahen Fächern angerechnet werden sollten. Eine solche Regelung stärkt die Attraktivität des Dienstes, erleichtert den Studieneinstieg und verknüpft ihn sinnvoll mit der akademischen Ausbildung.
Von Zeile 260 bis 291:
Da Art. 12a GG nur Männer betrifft, wäre für ein verpflichtendes Dienstjahr für alle eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG). Eine geschlechtsneutrale Regelung würde den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) wahren und den sozialen Zusammenhalt stärken. Das Dienstjahr fördert die Persönlichkeitsentwicklung und ist mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar. Es stärkt die soziale Reife und Integration junger Menschen, was dem Wohl von Kindern und Jugendlichen (Art. 6 Abs. 2 GG) dient.
Da Art. 12a GG nur Männer betrifft, ist zu prüfen, ob für ein verpflichtendes Dienstjahr für alle eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG) ist oder ob dies eine einfachgesetzliche Regelung möglich ist. Zudem müssen europa- und völkerrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Ein Dienstjahr fördert das Gemeinwohl und stärkt die Prinzipien des demokratischen und sozialen Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG). Es ermöglicht gesellschaftliches Engagement, fördert Chancengleichheit und hilft, Ungleichheiten abzubauen. Ein verpflichtendes Dienstjahr ist grundrechtlich abwägbar. Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) sind durch Ziele wie Chancengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt gerechtfertigt. Die Wahl zwischen zivilem und militärischem Dienst sichert die Entscheidungsfreiheit.
Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen ist es eine notwendige Maßnahme, um dem Personalmangel in der Bundeswehr und in sozialen Bereichen entgegenzuwirken. Das Dienstjahr dient der Förderung von Demokratie, Sozialstaat und Chancengleichheit und ist rechtlich durch die Grundrechte, wie die Berufsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, abwägbar, da es legitime Ziele verfolgt und durch die Wahlmöglichkeit zwischen zivilem und militärischem Dienst die individuelle Entscheidungsfreiheit wahrt.
Ein verpflichtendes Dienstjahr greift in die Persönlichkeitsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein, da es die Lebensgestaltung und Berufspläne junger Erwachsener einschränkt. Die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst sowie die Anrechenbarkeit auf Studium bieten jedoch Flexibilität. Die Vorteile des Dienstjahres, wie die Förderung von Demokratie, Chancengleichheit und Verteidigungsfähigkeit, überwiegen diese Eingriffe. Eine starke Bundeswehr ist entscheidend, und die Wahlmöglichkeit stärkt das soziale Miteinander, bekämpft den Personalmangel im sozialen Bereich und fördert Solidarität für Demokratie und Sozialstaat.
Von Zeile 313 bis 322:
Qualifikation und einem Monatslohn von 1.000 Euro, was weniger als im Freiwilligen Wehrdienst, aber mehr als in zivilen Diensten ist.[31]
Das Dienstjahr soll einerseits durch staatliche Mittel, anderseits anteilsmäßig durch die privaten Träger, die von den Dienstpflichtigen als Arbeitskräfte profitieren, getragen werden. Zudem bestünde zur Finanzierung die Möglichkeit der Kreditaufnahme durch die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Art. 115 Abs. 2 S.6 GG. Außerdem kommen Mittel aus EU, UN, von Stiftungen und durch Spenden in Betracht.[32]
Unternehmen könnten zudem durch steuerliche Vorteile und Sponsoring beitragen, was eine Win-Win-Situation für alle schafft. Es entlastet soziale Systeme, stärkt den Staatsbürgersinn und fördert gesellschaftliche Stabilität. Langfristige Vorteile rechtfertigen die Kosten, und ein angepasster Verteidigungsetat sowie ein höheres Sozialbudget sichern die finanzielle Tragfähigkeit, ganz abgesehen von den potenziellen Kosten einer militärischen Bedrohung.
Das Dienstjahr kann durch EU, UN, NGOs, Stiftungen und Spenden finanziert werden.[32] Unternehmen könnten durch steuerliche Vorteile und Sponsoring beitragen, was eine Win-Win-Situation für alle schafft. Es entlastet soziale Systeme, stärkt den Staatsbürgersinn und fördert gesellschaftliche Stabilität. Langfristige Vorteile rechtfertigen die Kosten, und ein angepasster Verteidigungsetat sowie ein höheres Sozialbudget sichern die finanzielle Tragfähigkeit, ganz abgesehen von den potenziellen Kosten einer militärischen Bedrohung.
Begründung
Vor Zeile 469 einfügen:
mündlich - Antrag hat keine Trennung in Forderung/Begründung
Vor Zeile 469 einfügen:
mündlich - Antrag hat keine Trennung in Forderung/Begründung