Antrag: | Doktorandenvertretungen: Mehr Demokratie wagen |
---|---|
Antragsteller*in: | Stefanie Heemann (Bundesausschuss) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.04.2025, 14:35 |
Ä4 zu H8: Doktorandenvertretungen: Mehr Demokratie wagen
Antragstext
Von Zeile 2 bis 10:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass es an Universitäten in Deutschland eine universitätseigene Interessenvertretung der Doktoranden geben sollan den deutschen Hochschulen. Diese soll alle Doktoranden an der jeweiligen Universität unabhängig von ihrem Promotionsmodell (z.B. befristeter Arbeitsvertrag oder Stipendium) vertreten und von ihnen demokratisch legitimiert werden. Hierzu steht die Universität in der Pflicht, dieser Vertretung eine Übersichtden Kontakt, beispielsweise über alle einen Verteiler, zu allen Doktoranden zu ermöglichen.
Als konkrete Mindestanforderung für eine angemessene demokratische Repräsentation der Doktoranden soll in den Landeshochschulgesetzen künftig verankert werden, dass Doktoranden als Statusgruppe in den unversitären Gremien zu berücksichtigen sind.
Als Vorbild könnte exemplarisch das baden-württembergische Modell herangezogen werden:
Hierbei bilden die Doktoranden einerseits selbstständige Doktorandenkonvente, um ihre Interessen gegenüber der Universität zur Verfügung zu stellenvertreten, vgl. § 38 Abs. VII LHG BW.
Andererseits sind sie als Statusgruppe berechtigt, eigene Vertreter für die universitären Gremien zu wählen, vgl. §§ 10 Abs. I, 25 Abs. II, III LHG BW.
Die konkrete Ausgestaltung der Interessenvertretung sowie Eingliederung in die universitären Prozesse und Organigramm sindsoll dabei den Hochschulen selbst überlassenLändern obliegen, sodass bestehende Vertretungsorgane davon nicht betroffen sind.
Von Zeile 2 bis 10:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass es an Universitäten in Deutschland eine universitätseigene Interessenvertretung der Doktoranden geben sollan den deutschen Hochschulen. Diese soll alle Doktoranden an der jeweiligen Universität unabhängig von ihrem Promotionsmodell (z.B. befristeter Arbeitsvertrag oder Stipendium) vertreten und von ihnen demokratisch legitimiert werden. Hierzu steht die Universität in der Pflicht, dieser Vertretung eine Übersichtden Kontakt, beispielsweise über alle einen Verteiler, zu allen Doktoranden zu ermöglichen.
Als konkrete Mindestanforderung für eine angemessene demokratische Repräsentation der Doktoranden soll in den Landeshochschulgesetzen künftig verankert werden, dass Doktoranden als Statusgruppe in den unversitären Gremien zu berücksichtigen sind.
Als Vorbild könnte exemplarisch das baden-württembergische Modell herangezogen werden:
Hierbei bilden die Doktoranden einerseits selbstständige Doktorandenkonvente, um ihre Interessen gegenüber der Universität zur Verfügung zu stellenvertreten, vgl. § 38 Abs. VII LHG BW.
Andererseits sind sie als Statusgruppe berechtigt, eigene Vertreter für die universitären Gremien zu wählen, vgl. §§ 10 Abs. I, 25 Abs. II, III LHG BW.
Die konkrete Ausgestaltung der Interessenvertretung sowie Eingliederung in die universitären Prozesse und Organigramm sindsoll dabei den Hochschulen selbst überlassenLändern obliegen, sodass bestehende Vertretungsorgane davon nicht betroffen sind.