| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Politischer Beirat |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
| Angelegt: | 29.09.2025, 13:05 |
A3: Antrag zur Anhebung des Freibetrages der Kapitalertragssteuer für Studenten
Antragstext
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert das
Bundesfinanzministerium auf, in den nächsten Haushaltsjahren den
Sparerpauschbetrag auf Kapitalerträge von heute 1.000 Euro für Studenten und
Auszubildende schrittweise um 200 Euro pro Jahr bis 2030 anzuheben und
gleichzeitig vermehrt finanzielle Bildungsangebote für die private
Altersvorsorge bereitzustellen..
Begründung
Im Zuge der anhaltenden Herausforderungen unseres deutschen Rentensystems und
angesichts der zunehmenden finanziellen Belastungen, die auf die zukünftigen
Generationen zukommen, ist dringender Handlungsbedarf geboten, Studenten und
Auszubildende frühzeitig in die Verantwortung ihrer Altersvorsorge einzubinden.
Dabei sind insbesondere Maßnahmen notwendig, die das Investieren in
Kapitalmärkte für junge Menschen erleichtern und attraktiv gestalten.
Das deutsche Rentensystem befindet sich aufgrund demografischer Veränderungen,
niedriger Geburtenraten sowie Fachkräftemangel in einer zunehmend
dysfunktionalen Lage1. Diese Entwicklungen werfen die Frage nach nachhaltigen
Alternativen zur staatlichen Rente auf. Es ist evident, dass die
umlagefinanzierte Rentenversicherung allein nicht mehr ausreichen wird, um den
gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es unerlässlich, schon
im Studium bzw. in der Ausbildungszeit Initiativen zu ergreifen, um individuelle
private Altersvorsorge zu fördern.
Eine Erhöhung des Freibetrags der Kapitalertragsteuer für Studenten und
Auszubildende kann grundsätzlich dazu beitragen, solche stärker dazu zu
animieren, Geld im Kapitalmarkt anzulegen – insbesondere im Sinne der privaten
Altersvorsorge. Die Wirkung ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig.
Positive Effekte einer Freibetragserhöhung:
Steuerliche Entlastung fördert Anreiz: Studenten und Auszubildende, die
Kapitalerträge, d.h. Zinsen, Dividenden, Erträge aus Aktienverkäufen oder
Gewinnausschüttungen (z.B. aus Aktien, ETFs oder Fonds) erzielen, müssen
bei Überschreiten des Freibetrags Abgeltungssteuer zahlen2. Die
abzuführende Steuer auf Kapitalerträge setzt sich aus verschiedenen
Steuersätzen zusammen – 25,00 % Kapitalertragsteuer + 5,50 %
Solidaritätszuschlag + gegebenenfalls Kirchensteuer3. Ein höherer
Freibetrag bedeutet, dass ein größerer Teil eventueller Gewinne steuerfrei
bleibt. Damit steigt der "Nettogewinn" aus Kapitalanlage im Vergleich zu
anderen Sparformen.
Niedrige Markteintrittsbarriere: Ein höherer Freibetrag macht den Einstieg
attraktiver, da kleine Erträge, wie sie für junge Menschen während der
Ausbildung bzw. des Studiums typisch sind, nun steuerfrei vereinnahmt
werden können. Das senkt die Hürde für eine erste Investition.
Langfristige Perspektive: Gerade für die Altersvorsorge ist der
Zinseszinseffekt bei frühzeitigen, auch kleinen Investments enorm. Wird
der steuerliche Freibetrag explizit an die Altersvorsorge geknüpft, könnte
dies ein zusätzlicher Anreiz sein.
Einfacher Nachweis des Status: Mit dem Abscannen der
Immatrikulationsbescheinigung/Ausbildungsnachweis bei der Erteilung des
Freistellungsauftrags bei dem jeweilig gewählten Onlinebroker kann schnell
und einfach ein höherer Freistellungsauftrag erteilt werden und die
Studenten/Auszubildenden profitieren sofort.
Eine Erhöhung des Freibetrags bei der Kapitalertragsteuer für Studenten und
Auszubildende ist ein sinnvolles Instrument, um die Attraktivität von
Kapitalmarktinvestitionen zu steigern und somit die private Altersvorsorge zu
stärken. Die jährliche Anhebung des Freibetrags um 200 Euro – orientiert an der
letzten Erhöhung von 801 Euro auf aktuell 1.000 Euro im Jahr 2023 – stellt einen
maßvollen Weg dar, um eine kontinuierliche und spürbare Signalwirkung an junge
Menschen zu senden, sie zum frühzeitigen Aufbau ihrer Altersvorsorge zu
motivieren und zusätzliche Chancen zu eröffnen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die letzte Erhöhung Steuermindereinnahmen von 320 Mio. Euro im ersten Jahr
zur Folge hatte. Davon entfielen 160 Mio. Euro auf den Bund, 140 Mio. Euro auf
die Länder und 20 Mio. Euro auf
die Gemeinden4. Angesichts angespannter Haushaltslagen und einer
Finanzierungslücke von über 30 Mrd. Euro allein im laufenden Jahr sind dies zwar
erhebliche zusätzliche Ausfälle. Dennoch sollte diese Belastung gegen das Risiko
einer steigenden Altersarmut unter der aktuellen Generation von Studenten und
Auszubildenden abgewogen werden.
Die angestrebte Zielmarke von 2.000 Euro im Jahr 2030 entspricht dem derzeitigen
Sparer-Pauschbetrag für verheiratete Personen5. Damit würde der Freibetrag für
Studenten und Auszubildende verdoppelt und der Anreiz, sich frühzeitig mit
Investitionen auseinanderzusetzen, deutlich erhöht.
Bereits die letzte Erhöhung im Jahr 2023 entlastete 4,7 Mio. Steuerpflichtige6.
Angesichts von laut Statistischem Bundesamt 2,9 Mio. Studenten im Wintersemester
2024/2025 an deutschen Hochschulen, ließe sich im Bereich der privaten
Altersvorsorge ein bedeutender Effekt erzielen7. Entscheidend für die
tatsächliche Wirkung wird jedoch sein, wie gut das Angebot kommuniziert und
durch flankierende Maßnahmen – wie zum Beispiel eine verbesserte Finanzbildung –
begleitet wird. Deshalb sollte auch verstärkt auf eine finanzielle Bildung evtl.
im freien Wahlbereich für alle Studiengänge gesetzt werden.
