| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | RCDS Göttingen (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 29.09.2025, 14:45 |
I3: Antragscontrolling
Antragstext
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Es wird ein verbindliches Antragscontrolling eingeführt. Ziel ist es, die
Wirksamkeit von Anträgen durch regelmäßige Rückmeldungen zu stärken.
Der Vorstand und/oder die Gremienleitungen werden verpflichtet, bei der
jeweils nächsten Mitgliederversammlung bzw. Delegiertenkonferenz
Rechenschaft darüber abzulegen,
a) ob der Antrag umgesetzt wurde,
b) was konkret erreicht wurde oder
c) weshalb eine Umsetzung bislang nicht erfolgt ist.
Dies kann als Tagesordnungspunkt auf der Mitgliederversammlung bzw.
Delgiertenkonferenz geschehen. Zudem wird der Vorstand verpflichtet, in
einem formlosen Dokument festzuhalten, inwiefern die Anträge umgesetzt
wurden.
Auch kleinere Teilerfolge oder Rückmeldungen über Hürden in der Umsetzung
sind als Teil der Rechenschaft anzuerkennen.
Begründung
Die hochschulpolitische Arbeit lebt von Engagement, aber Engagement braucht auch
Wirkung. Leider verschwinden viele beschlossene Anträge in der Versenkung: Sie
werden zwar verabschiedet, aber nie umgesetzt, nicht nachverfolgt oder schlicht
vergessen. So entsteht der Eindruck, dass Hochschulpolitik oft nur
Selbstbeschäftigung sei, fernab von konkretem studentischem Nutzen.
Ein einfaches Antragscontrolling soll dem entgegenwirken. Wer einen Antrag
stellt oder ihm zustimmt, soll auch nachverfolgen können, was aus diesem Einsatz
wird. Daher soll der Vorstand Verantwortung dafür übernehmen, beim nächsten Mal
zu berichten, welche Wirkung die Anträge entfaltet haben. Das setzt keine
perfekten Lösungen voraus, fördert aber Verlässlichkeit.
Statt sich in ideologischen Grundsatzfragen zu verlieren, geht es um
pragmatische Hochschulpolitik vor Ort an den Universitäten. Wirklicher Einsatz
für die Verbesserung des studentischen Lebens bringt mehr als der hundertste
Appell an die Weltpolitik. Dafür braucht es Klarheit darüber, welche Anträge
tatsächlich Wirkung entfalten und welche nicht. Dieses Antragscontrolling soll
keine Debatten verbieten, sondern für Fokus auf die Themen sorgen, bei denen der
RCDS wirksam tätig werden kann.
Daher ist ein niedrigschwelliger Rechenschaftsmodus auf der nächsten Sitzung
effektiv, zumutbar und ein Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit in der studentischen
Vertretung. Zudem soll dieses Controlling als Anreiz zum Mitwirken dienen, da
sichtbar wird, wo echte Unterschiede gemacht werden und wo nur Papier produziert
wird.
Ziel ist nicht Perfektion, sondern Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
