| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LV Bayern (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 29.09.2025, 13:38 |
H8: Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem Psychologiestudium zum Psychotherapeuten
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der RCDS fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, Anpassungen im
Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vorzunehmen. Diese sollen insbesondere die
Schaffung zusätzlicher Weiterbildungsstellen sowie die Etablierung klarer und
verbindlicher Finanzierungsregelungen für diese Stellen beinhalten.
Begründung
Für den Erwerb der Qualifikation zum Psychotherapeuten ist derzeit eine
fünfjährige Weiterbildung nach der Approbation erforderlich, die in ihrem Umfang
und Anspruch mit der Facharztausbildung in der Medizin vergleichbar ist.
Allerdings mangelt es aktuell an ausreichend Weiterbildungsstellen, was
maßgeblich auf eine unzureichende Finanzierungssicherheit zurückzuführen ist.
Ein zentrales Ziel der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 war die
Verbesserung der Ausbildungsbedingungen für angehende Psychotherapeuten. Vor der
Reform mussten die Kosten der Ausbildung häufig selbst getragen werden, oder sie
fand unter prekären Bedingungen statt – oftmals ohne oder mit nur minimaler
Vergütung. Mit der Reform wurde die Weiterbildung in ein hauptamtliches
Anstellungsverhältnis überführt, das gemäß den Heilberufe-Kammergesetzen eine
„angemessene Vergütung“ gewährleisten soll.
Obwohl der Begriff „Weiterbildung“ anderes suggerieren mag, ist dieser Abschnitt
für die meisten Absolventen unverzichtbar, um als anerkannte Psychotherapeuten
tätig zu werden, eine eigene Praxis zu eröffnen und Behandlungen über die
Krankenkassen abzurechnen. Der Mangel an Weiterbildungsplätzen gefährdet jedoch
nicht nur die berufliche Zukunft der Absolventen, sondern auch die Versorgung
der Patienten.
Ein weiteres Problem liegt in der Verpflichtung zur Zahlung eines „angemessenen
Gehalts“. Viele Kliniken sind finanziell nicht in der Lage oder bereit, diese
Belastung zu tragen, was die Anzahl der angebotenen Weiterbildungsstellen stark
limitiert. Gleichzeitig steigt der Bedarf: Laut Berechnungen der
Bundespsychotherapeutenkammer gibt es jährlich bis zu 2500 neu approbierte
Psychologiestudenten, die auf eine Weiterbildungsstelle angewiesen sind.[1]
Die Situation verschärft sich zusehends. Wie in vielen anderen Berufen wird in
den kommenden Jahren eine Vielzahl von Psychotherapeuten in den Ruhestand gehen,
was die Versorgungslage zusätzlich belastet.
In Bayern ist das Problem bereits spürbar. Dort beträgt die durchschnittliche
Wartezeit von der ersten Sprechstunde bis zum Beginn einer Psychotherapie fast
20 Wochen (139 Tage). Eine Analyse der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
(KVB) zeigt außerdem, dass besonders Kinder und ältere Menschen lange
Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. So warten beispielsweise die Hälfte der 10-
jährigen Kinder sowie Erwachsene im Alter von 64 Jahren länger als 115 Tage auf
den Beginn einer Behandlung.[2]
Um die psychotherapeutische Versorgung in Bayern langfristig sicherzustellen,
braucht es entschlossene Maßnahmen. Die Schaffung zusätzlicher
Weiterbildungsstellen und verbindlicher Finanzierungsregelungen ist hierbei
essenziell. Nur so können wir sicherstellen, dass angehende Psychotherapeuten
eine faire Chance auf berufliche Qualifikation erhalten und die Patienten die
psychologische Betreuung, die sie dringend benötigen, zeitnah erhalten.
Quellen:
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