| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LV Nordrhein-Westfalen (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 29.09.2025, 13:37 |
H7: Bundesweites Erasmus-Restplatzvergabesystem
Antragstext
ADRESSAT: Deutsch-Akademischer-Austauschdienst (DAAD)
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert die Einführung eines
bundesweiten, hochschulübergreifenden Restplatzvergabesystem für Erasmus+,
welches
insbesondere eine zentrale digitale Plattform zur (Rest-)Platzvergabe,
einheitliche Fristen und geregelte Zuständigkeiten für Learning Agreements sowie
eine verbindliche Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen umfasst.
Begründung
Sowohl die EU als auch die Bundesregierung haben sich im Rahmen der Bologna-
Ziele und
des Europäischen Bildungsraums das Ziel gesetzt, die Mobilitätsrate deutlich zu
erhöhen. Programme wie Erasmus+ ermöglichen Studenten wertvolle akademische,
sprachliche und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Gleichzeitig leisten
sie einen wichtigen Beitrag zur europäischen Integration und zur internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulstandorts. Trotz der hohen
politischen und gesellschaftlichen Relevanz von Auslandsaufenthalten bleiben
jedes Jahr zahlreiche Erasmus-Plätze an deutschen Hochschulen ungenutzt. Dies
liegt oftmals nicht an mangelndem Interesse der Studierenden,sondern unter
anderem an mangelnder Flexibilität oder schlicht einem ungleichmäßigen
Nachfrage-Angebot-Verhältnis zwischen den Hochschulen. Dies verhindert die
optimale Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten.
Ein hochschulübergreifendes Restplatzverfahren würde dazu beitragen, die
bestehenden
Ressourcen effizienter zu nutzen und mehr Studenten Zugang zu
Auslandsstudienaufenthalten zu ermöglichen – auch unabhängig von ihrer
Heimathochschule. Ein digitales, bundesweites System zur Erfassung und Vergabe
ungenutzter Austauschplätze kann diese Lücke schließen.
So würden auch Studenten kleinerer Hochschulen oder aus stark nachgefragten
Studiengängen neue Chancen erhalten. Umgesetzt werden sollte das neue Verfahren
durch klare Regelungen zur Anerkennung von Leistungen, auch bei
hochschulübergreifender Vermittlung. Hier könnten landesweite Standards für
Learning Agreements sowie digitale Schnittstellen zwischen den Hochschulen
etabliert werden. Das erhöht die Planungssicherheit für Studenten und senkt
Hürden für Lehrstühle und Prüfungsämter. Ein solches Verfahren braucht klare
Fristen, transparente Zuständigkeiten und eine rechtssichere Regelung zur
Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen – auch bei
hochschulübergreifender Vermittlung. Dies lässt sich durch ein bundesweites
Kooperationsabkommen zwischen den Hochschulen und eine zentrale Plattform
(Moveon) realisieren.
