| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BFA Internationales (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 29.09.2025, 13:36 |
H6: Konkretisierung der Voraussetzungen für förderfähige Auslandspraktika im Rahmen von Erasmus +
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung fordert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung sowie die Nationalagenturen auf, sich gegenüber der Europäischen
Kommission und den europäischen Institutionen für eine Klarstellung und
Konkretisierung der Fördervoraussetzungen für Erasmus+-Praktika einzusetzen.
Ziel ist, dass die Förderfähigkeit künftig vom tatsächlichen Einsatzort des
Praktikums und nicht vom Sitz des Unternehmens abhängig ist.
Begründung
Für eine Förderung darf es nicht ausschlaggebend sein, ob der Praktikumsvertrag
mit einem deutschen oder ausländischen Unternehmen geschlossen wurde.
Erasmus+ ist das zentrale europäische Förderprogramm zur Stärkung der Mobilität
von Studenten und zur Vertiefung der europäischen Integration. Im Bereich der
Praktika soll es Studenten ermöglichen, durch Auslandserfahrungen berufliche und
interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Darüber hinaus ist Erasmus+ für das
Zusammenwachsen einer jungen Generation innerhalb der EU von besonderer
Bedeutung. Angesichts der vielen internationalen Krisen und des Drucks, dem das
westliche Wertesystem und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgesetzt
sind, ist es von noch größerer Bedeutung, dass die EU so stark zusammenhält wie
nie zuvor. Damit vor dem Hintergrund der vielen Kulturen in Europa ein
Zusammenhalt entstehen kann, ist es wichtig, sich besser kennenzulernen. Hierfür
sind Austauschprogramme wie Erasmus+ von zentraler Bedeutung.
In der Praxis ergeben sich jedoch Unklarheiten, wenn deutsche Unternehmen
Studenten einen Praktikumsplatz im europäischen Ausland anbieten. Trotz des
klaren Auslandsbezugs und des Einsatzortes im europäischen Ausland kann die
Förderung verweigert werden, wenn der Vertrag formal mit einem Unternehmen mit
Hauptsitz in Deutschland geschlossen wurde. Dies widerspricht dem Sinn und Zweck
des Programms, das die Förderung von Auslandsaufenthalten ausdrücklich vorsieht.
Um Rechtssicherheit für Studenten zu gewährleisten und die Attraktivität von
Erasmus+ zu erhöhen, muss klargestellt werden, dass nicht der Sitz des
Vertragspartners, sondern der tatsächliche Einsatzort des Praktikums für die
Förderfähigkeit ausschlaggebend ist. Nur so kann das Programm seinem Ziel
gerecht werden, die internationale Mobilität von Studenten in der Europäischen
Union umfassend zu stärken.
Konkret betraf dies Studenten, die ein Auslandspraktikum bei der DATEV
absolvierten und den Vertrag mit dem Hauptstandort in Nürnberg abgeschlossen
hatten. Ihr Einsatzort lag jedoch in Brüssel. Ebenfalls sind Fälle bekannt, bei
denen Studenten ein Auslandspraktikum bei der Siemens AG planten, den Vertrag
mit der Siemens AG mit Hauptsitz in Deutschland schlossen, die Einsatzorte
allerdings in Frankreich und Österreich lagen. Die betroffenen Fachrichtungen
waren Politikwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften.
Durch eine Klarstellung bzw. Konkretisierung hätten die Studenten den Vorteil,
dass sie in ihrem Studienverlauf mehr Planungssicherheit hätten und sich auf die
Geldmittel zur Unterstützung solcher Auslandsaufenthalte verlassen könnten.
Insbesondere für Studenten aus finanzschwachen Familien ist das eine zwingende
Voraussetzung für Auslandsaufenthalte.
Grundlage für die Voraussetzungen der Förderung sind die Verordnung (EU)
2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das
Programm Erasmus+ (2021-2027). Darüber hinaus wird die Verordnung durch den
Programmleitfaden Erasmus+ ergänzt.
In Deutschland wird das Erasmus+-Programm von vier nationalen Agenturen
umgesetzt:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(NA beim BIBB) – zuständig für Berufsbildung und Erwachsenenbildung.
DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) – zuständig für
Hochschulbildung.
JUGEND für Europa – zuständig für den Jugendbereich.
PAD (Pädagogischer Austauschdienst) – zuständig für den Schulbereich.
Quellen:
Programmleitfaden: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide
