| Veranstaltung: | RCDS |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LV Bayern (dort beschlossen am: 25.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 29.09.2025, 13:35 |
H5: Steuerliche Entlastung für Studierende: Einführung der Absetzbarkeit von Studienkosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung
Antragstext
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten fordert das Bundesministerium der
Finanzen zum Erarbeiten und Einbringen eines Entwurfs zur Änderung von § 9
Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf. In dieser Änderung soll eine
Anerkennung der Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten ermöglicht werden.
Begründung
Die derzeitige Sonderausgabenregelung läuft für viele Studenten ins Leere, da
sie während des Erststudiums oft nur geringe oder keine steuerpflichtigen
Einkünfte erzielen. Die Möglichkeit eines Verlustvortrags besteht nicht, sodass
die steuerliche Entlastung faktisch entfällt. Durch die Anerkennung der
Ausbildungskosten als Werbungskosten und die Einführung eines Verlustvortrags
könnten Studenten ihre während des Studiums angefallenen Kosten mit zukünftigen
Einkünften verrechnen. Dies würde insbesondere Berufseinsteigern eine spürbare
steuerliche Entlastung ermöglichen und den Übergang ins Berufsleben erleichtern.
Die aktuelle steuerliche Regelung unterscheidet zwischen Erst- und Zweitstudium,
was zu einer ungerechten Benachteiligung von Studenten im Erststudium führt.
Während Kosten für ein Zweitstudium oder eine weitere Ausbildung als
Werbungskosten voll abgesetzt und bei fehlendem Einkommen in spätere Jahre
vorgetragen werden können, sind die Ausgaben für ein Erststudium lediglich bis
zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro im anfallenden Jahr als Sonderausgaben
abzugsfähig. Diese Differenzierung ist nicht zeitgemäß, da sowohl das Erst- als
auch das Zweitstudium auf eine berufliche Tätigkeit ausgerichtet sind.
Die Kosten für ein Erststudium umfassen nicht nur Studiengebühren und
Fachliteratur, sondern auch Ausgaben für digitale Arbeitsmittel, Internetzugang,
Praktika und Auslandssemester. Diese finanziellen Aufwendungen stellen für viele
Studenten eine erhebliche Belastung dar, insbesondere vor dem Hintergrund
steigender Lebenshaltungskosten in Universitätsstädten und einer unzureichenden
staatlichen Unterstützung durch das BAföG. Eine verbesserte steuerliche
Berücksichtigung der Ausbildungskosten würde die finanzielle Situation der
Studenten deutlich verbessern und einen wichtigen Beitrag zur
Bildungsgerechtigkeit leisten, indem sie den Zugang zur Hochschulbildung
unabhängiger vom sozialen Hintergrund macht. Denn auch wenn die real anfallenden
Kosten natürlich durch diese Regelung unverändert bleiben, kann beispielsweise
ein zur Finanzierung des Studiums aufgenommener Kredit schneller zurückbezahlt
werden. Damit kann man die Höhe der gezahlten Zinsen reduzieren und schneller
aus einer Verschuldung herauskommen.
Auch gesamtgesellschaftlich hat die Einführung der Absetzbarkeit der Kosten fürs
Erststudium einige Vorteile. Zum einen würde Rechtsklarheit herrschen, da die
schwierige Abgrenzung von Erst- und Zweitstudium die Gerichte über lange Jahre
beschäftigt hat. Dies führte sogar zu entgegengesetzten Urteilen des
Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts. Auch jetzt ist die
Unterscheidung fernab der eigentlichen Lebensrealität zu einer weiteren
Bürokratischen bürde geworden. Eine gerechtere steuerliche Behandlung von
Ausbildungskosten setzt ferner Anreize für Investitionen in Bildung und
Innovation, was langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärkt. Damit
profitieren nicht nur die einzelnen Individuen, sondern wir auch insgesamt als
Gesellschaft.
